Verbraucherschützern ist das digitale Bonusprogramm von Lidl ein Dorn im Auge. Das ist ihre Kritik.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die "Lidl Plus"-App vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Lidl informiere die Nutzer nicht ausreichend darüber, dass sie die App-Rabatte mit ihren Daten bezahlten, teilte der Verband in Berlin mit. Es werde somit gegen Verbraucherrechte verstoßen.
Das Oberlandesgericht bestätigte den Eingang der Klage. Lidl wollte sich zu laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen nicht äußern. Zunächst hatte die "Lebensmittelzeitung" berichtet.
Den Verbraucherschützern ist das digitale Bonusprogramm ein Dorn im Auge. Rosemarie Rodden, die Rechtsreferentin des vzbv, erklärte, wer die App nutze, erhalte exklusive App-Rabatte. "Aber: Diese Rabatte gibt es nur im Tausch gegen persönliche Daten." Nach der Auffassung der Verbraucherschützer weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App, noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen.
Informationspflicht bei digitalen Bonusprogrammen bisher ungeklärt
Der Verband spricht von einem Pilotverfahren - bislang sei nämlich nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Daten von Verbrauchern als Gegenleistung vorsehen. Mehr als 100 Millionen Kunden nutzen nach Angaben des Discounters die "Lidl Plus"-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren, berichtete die "Lebensmittelzeitung" weiter.
Der Discounter mit Sitz bei Heilbronn eckte schon in der Vergangenheit an, etwa mit der Werbung für exklusive App-Rabatte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warf Lidl vor, dass der reguläre Preis für Kunden ohne App nicht angegeben wurde. Das Verfahren ist vor dem Landgericht Heilbronn anhängig. Ein Verhandlungstermin ist bislang nicht bekannt.
Klage der Verbraucherzentrale Klageschrift