
"Rassismus belastet und gefährdet einzelne Personen und Gruppen", heißt es im Bericht einer Experten-Kommission des Bundes. Um dem vorzubeugen, gibt es nun eine Handreichung für die Verwaltung. Ausdrücklich soll sie nur ein Angebot sein.
Nach mehr als eineinhalb Jahren ist die Arbeitsdefinition von Rassismus für die Verwaltung fertig. Die von Expertinnen und Experten formulierte Definition soll Beamtinnen und Beamten im Alltag mehr Klarheit verschaffen. Sie soll allerdings nicht verbindlich sein, sondern lediglich ein Angebot. Die Definition umfasst 13 Sätze. In ihren Schlussfolgerungen erklären die Experten: "Menschen werden durch Rassismus stigmatisiert, benachteiligt und ausgegrenzt. Rassismus belastet und gefährdet einzelne Personen und Gruppen." Darüber hinaus stelle Rassismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Legitimation des demokratischen Verfassungsstaats infrage.
In der nun veröffentlichten Definition heißt es: "Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion."
Bestimmte Merkmale würden diesen Gruppen zugeschrieben, die sie und die ihnen zugeordneten Personen als höher- oder minderwertig charakterisierten. Die als minderwertig kategorisierten Gruppen werden demnach herabgewürdigt und auf der Grundlage von negativen Stereotypen und Vorurteilen abgewertet.
Die Definition soll laut Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, nutzbar sein für das Handeln der Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen und "das Bewusstsein in den Verwaltungen für alle Erscheinungsformen von Rassismus schärfen". Die Staatsministerin mahnte: "Rassismus verletzt die Menschenwürde, grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht."
Nur wenn Rassismus in allen seinen Erscheinungsformen erkannt und anerkannt würde, "können wir ihn nachhaltig bekämpfen, das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken und unsere wehrhafte Demokratie festigen", sagte die SPD-Politikerin weiter. Die Arbeitsdefinition des Rats biete dafür eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Grundlage.
Im Juni 2023 hatte Alabali-Radovan den Rat für Antirassismus berufen. Er setzt sich aus zwölf Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung zusammen.