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Kurz vor Neuwahl: Bundestag debattiert über AfD-Verbot



Eine Gruppe von Abgeordneten im Bundestag setzt sich für ein Verbot der AfD ein. Darüber wird nun im Parlament diskutiert. Kritiker halten das Vorhaben für überstürzt.

Dreieinhalb Wochen vor der Neuwahl des Bundestags debattieren die Abgeordneten über ein Verbot der AfD. Anlass ist ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag, dem sich mehr als 120 Parlamentarier angeschlossen haben. Sie wollen erreichen, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot beantragt. Kritiker halten das Vorhaben für überstürzt und wollen zunächst ein Gutachten in Auftrag geben, das eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD prüft.

Die Zeit für das Vorhaben drängt nur wenige Wochen vor der Neuwahl. Umfragen zufolge könnte die AfD ihren Sitzanteil etwa verdoppeln und damit eine Mehrheit unwahrscheinlicher machen. Der AfD-Bundesverband wird vom Verfassungsschutz als in Teilen rechtsextremistisch eingestuft. In aktuellen Umfragen ist die Partei mit einem Zustimmungswert von um die 20 Prozent zweitstärkste Kraft hinter der Union.

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Bundesverfassungsgericht müsste AfD-Verbot prüfen

"Wenn uns das Verbotsverfahren nicht auf Sicht gelingt, dann können wir im Grunde die weiße Fahne hissen", sagte CDU-Politiker Marco Wanderwitz vergangene Woche im Deutschlandfunk. "Mir fällt nicht sonderlich viel mehr ein, was man tun kann." Wanderwitz ist einer der Initiatoren des Gruppenantrags.

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Mit ihrer Vorlage will die parteiübergreifende Gruppe einen entsprechenden Bundestagsbeschluss erreichen. Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist.

Gleichfalls am Donnerstag wird ein weiterer Antrag behandelt, der von Grünen-Abgeordneten um Renate Künast unterstützt wird. Er sieht keinen direkten Antrag auf ein Verbotsverfahren in Karlsruhe vor, sondern verlangt zunächst eine Prüfung der Erfolgsaussichten durch Gutachter. Erst danach soll der Bundestag über die mögliche Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden.

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