Der Bundestag hat erstmals über ein AfD-Verbot diskutiert. Es wäre das erste Parteiverbot nach rund 70 Jahren. Viele Parlamentarier sehen die Möglichkeiten aber als gering an.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD bleibt im Bundestag umstritten. Bei einer emotionalen Plenardebatte zeigte sich, dass die Meinungsverschiedenheiten mitunter quer durch die einzelnen Parteien gehen. Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz betonte, der deutsche Staat könne die AfD nicht länger ertragen, "ohne langfristig irreparablen Schaden an seiner Substanz zu nehmen". Sein Parteikollege Philipp Amthor warnte hingegen vor der Gefahr, dass sich die AfD bei einem Scheitern des Verfahrens "ein demokratisches Gütesiegel anheftet, das ihr nicht zusteht".
Wanderwitz ist der Initiator eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags, dem sich mehr als 120 Parlamentarier angeschlossen haben. Sie wollen erreichen, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot beantragt. Kritiker halten ein derartiges Vorgehen wenige Wochen vor der Neuwahl des Bundestags allerdings für überstürzt.Kommentar AfD-Verbot 18.18
Zwei Anträge zum AfD-Verbot im Bundestag
Deshalb gibt es einen weiteren Antrag, der von zahlreichen Grünen-Abgeordneten getragen wird. Darin ist zunächst ein Gutachten vorgesehen, um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD zu prüfen. Renate Künast erklärte als Wortführerin der Antragsteller, selbst wenn der Verfassungsschutz die Partei als extremistisch einstuft, erfülle das noch nicht das Kriterium der Verfassungswidrigkeit, das für ein Antragsverfahren benötigt werde.
Noch skeptischer zeigte sich FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Er sagte, schon jetzt gebe es bei vielen Menschen eine Entfremdung zu den Institutionen der liberalen Demokratie. Diese Entwicklung würde durch ein Verbotsverfahren nicht beendet, sondern noch verstärkt.
Der AfD-Parlamentarier Peter Boehringer bezeichnete die Forderung nach einem Verbot seiner Partei naturgemäß als absurd: "Selbstverständlich liegt der AfD in ihrer gesamten Breite nichts ferner als die Verletzung des Demokratieprinzips."