Für Alkohol am Steuer gilt die 0,5 Promille-Grenze. Analog dazu gibt es ab sofort auch einen Grenzwert für Cannabis. Bislang konnte - trotz der Teillegalisierung der Droge - schon der bloße Nachweis von THC im Körper die Fahrerlaubnis kosten.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten jetzt neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Dazu zählt ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert ab sofort 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen 1000 Euro Buße. Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das in Kraft getretene Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Mit besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren nun auch ein komplettes Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250 Euro, aber kein Fahrverbot.
Bisher galt die strikte Linie, dass allein beim Nachweis von THC im Körper Folgen drohten. Dafür gab es keinen Grenzwert, in der Rechtsprechung etablierte sich aber ein Wert von 1 Nanogramm. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn der Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von Polizeivertretern kam aber auch Kritik.