23 hours ago

Koalitionsgespräche: Ex-Verfassungsrichter warnt Groko vor Aushöhlung der Meinungsfreiheit



Union und SPD halten die "Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen" nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein früherer Bundesverfassungsrichter widerspricht vehement.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber hat die schwarz-roten Vorhaben für eine stärkere Medienaufsicht kritisiert. "Hass und Hetze sind keine rechtlich klaren Begriffe, sondern Einfallstore für die Durchsetzung ideologischer Vorstellungen vor allem aus dem links-grünen Milieu", sagte er dem stern. "Dadurch wird der Korridor des Sagbaren immer stärker verengt." Die Abgrenzung zum Strafrecht verschwimme. 

Huber bezog sich auf die laufenden Koalitionsgesprächen von Union und SPD. Die für "Kultur und Medien" zuständige Arbeitsgruppe hat vereinbart, "auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze" vorzugehen. "Wir werden durchsetzen, dass Online-Plattformen ihren Pflichten hinsichtlich Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht nachkommen, sowie eine verschärfte Haftung für Inhalte prüfen", heißt es in dem Papier, das dem stern vorliegt.

Huber: Bei Meinungsfreiheit ist "etwas ins Rutschen geraten" 

In diesem Zusammenhang stellen die Verhandler geeint fest: "Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt." Kritiker sehen in der Formulierung ein potenzielles "Lügen-Verbot". Auch Huber kritisiert das Vorgehen der künftigen Koalition. Zwar stimme es, dass eine bewusste, also vorsätzliche Verbreitung falscher Tatsachen nicht unter Schutz von Artikel 5 des Grundgesetzes falle, sagte er. "Die Frage ist allerdings, dass der Wahrheitsgehalt einer Äußerung oft unklar ist und wie der Vorsatz festgestellt werden kann." 

Der Ex-Verfassungsrichter warnte vor einer weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit. "Da ist etwas ins Rutschen geraten, was die für unsere Demokratie konstitutive Meinungsfreiheit auszuhöhlen droht", sagte er. "Dass die neue Bundesregierung dies fortsetzen will, ist enttäuschend."

Laut Huber begrenzt das Grundgesetz die Meinungsfreiheit zwar durch allgemeine Gesetze, etwa im Strafrecht und beim Persönlichkeitsschutz. Diese Grenzen müssten aber im Sinne des Grundgesetzes "sehr eng" interpretiert werden: "In dem so abgesteckten Rahmen soll eigentlich jeder sagen können, was er will."

In den vergangenen Jahren sei leider eine zusätzliche Schranke errichtet worden, beklagte der Jurist. "Werden Äußerungen als Hass und Hetze qualifiziert und der Bundesnetzagentur angezeigt, müssen sie von Plattformen im Internet gelöscht werden." Damit verschiebe sich die Grenze des Sagbaren, wie etwa in dem Fall des Rentners, dessen Haus durchsucht wurde, weil er den grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck als "Schwachkopf" bezeichnet hatte.     

Die deutsche Entwicklung findet nach Hubers Beobachtung im europäischen Kontext statt. "Seit der Jahrtausendwende befinden wir uns in Europa auf einem slippery slope, einem rutschigen Hang", sagte er. Dabei verwies er auf die Grundrechteagentur der EU, aber auch den Digital Services Act und den European Media Freedom Act. 

"Grundrechte werden nicht mehr als urwüchsige Freiheit der Menschen verstanden, die es vor dem Staat zu schützen gilt, sondern als Rechtfertigung für staatliches Handeln", sagte er. Die EU sehe das Grundrecht der Meinungsfreiheit "als Kompetenztitel", um "einen Korridor angemessener Äußerungen" gegen das abzusichern, was Behörden als Fake News, Hass und Hetze einstufen. "Wer dagegen verstößt, läuft Gefahr, stigmatisiert und sanktioniert zu werden." 

"Auch Meinungen von Idioten ertragen"

Aus Sicht Hubers ist diese Entwicklung fatal. "Die Geschäftsgrundlage einer freien und offenen Gesellschaft ist es doch, dass der Staat die Bürger nicht gängelt und diese ohne Schere im Kopf reden können", sagte er. "Dazu gehört auch, dass man die Meinung von Idioten ertragen muss."

Huber ist Rechtsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und war von 2010 bis 2023 Mitglied des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Davor amtierte er kurzzeitig als CDU-Innenminister in Thüringen. 

In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

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