Um sein Schuldenpaket abzusegnen, musste der Bundestag das Grundgesetz ändern. Aber was genau ist neu? Was wird aus der Schuldenbremse? Und was springt für die Länder dabei raus?
Es waren hitzige Debatten, harte Verhandlungen und am Schluss eine historische Abstimmung: Der "alte" Bundestag hat in seiner letzten Sitzung den Schuldenplänen von Union und SPD zugestimmt. Hunderte Milliarden sollen fließen – vor allem in die Verteidigung und die Infrastruktur des Landes, inklusive 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz. Das wäre ohne eine Änderung des Grundgesetzes nicht möglich gewesen. Aber was genau soll sich jetzt ändern? Ein Überblick:
Warum muss das Grundgesetz für das Sondervermögen geändert werden?
Das grundsätzliche Problem ist die 2009 beschlossene "Schuldenbremse", also die starke Einschränkung von Neuverschuldungen von Bund und Ländern. In Artikel 115 des Grundgesetzes heißt es: "Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen." Bedeutet im Detail: Die Länder dürfen erst einmal überhaupt keine neuen Schulden aufnehmen. Dem Bund ist dies bislang gestattet, aber nur in einem sehr begrenzten Rahmen von 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP).
Mit anderen Worten: Die geplanten Ausgaben, die über Schulden finanziert werden sollen, wären qua Grundgesetz nicht möglich. Deshalb musste es in diesen Teilen mithilfe der Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags geändert werden. Die Schuldenbremse ist damit nicht abgeschafft, aber es wurden Möglichkeiten geschaffen, sie zu umgehen.
Was hat es mit der "Ein-Prozent-Grenze" in Sachen Verteidigung auf sich?
Eine der wichtigsten Vorhaben des Bundestags: Die Verteidigung soll wieder flott gemacht werden. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde bereits ein sogenanntes "Sondervermögen" für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro bereitgestellt. Nun soll die Finanzierung der Verteidigungsausgaben anders geregelt werden: Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste sollen ab einer bestimmten Höhe die Schuldenbremse umgehen.
Ausgaben bis zu einem Prozent des BIP müssen aus dem Haushalt gestemmt werden. Sollten die Investitionen die Schwelle von einem Prozent des BIP übersteigen, dürfen sie über Schulden finanziert werden. Große Verteidigungsausgaben sind demnach nicht mehr an den Bundeshaushalt gebunden. Dies ist die wohl wichtigste Änderung, die der Bundestag beschlossen hat.
Was bedeuten die Ausgaben für "Infrastruktur"?
Das ist nicht exakt formuliert. Fest steht allerdings: Der Bundestag hat beschlossen, für "zusätzliche Investitionen" in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro im Grundgesetz aufzunehmen. Ein Fünftel davon entfallen auf den sogenannten "Klima- und Transformationsfonds".
Zur Regelungen wurde der Artikel 143h dem Grundgesetz hinzugefügt. Die Möglichkeit, Schulden für die beschriebenen Zwecke aufzunehmen, gilt zunächst für die kommenden zwölf Jahre. Entscheidend ist hier aber die Beschreibung "für zusätzliche Investitionen", so beispielsweise die "tagesschau". Bedeutet: Zehn Prozent der geplanten Ausgaben müssen aus dem Haushalt finanziert werden, der Rest darf über Schulden abgedeckt werden.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf die Bundesländer?
Wegen der Schuldenbremse durften die Länder bislang überhaupt keine Schulden aufnehmen. Diese Regelung wird nun gelockert. In Zukunft gilt für sie der Rahmen, der bislang für den Bund galt: Sie dürfen Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.