3 days ago

Geschäftsführende Regierung: Was Olaf Scholz jetzt noch darf – und was nicht



Olaf Scholz hat seine Entlassungsurkunde bekommen, er und seine Minister sind nur noch geschäftsführend im Amt. Viele Rechte behalten sie aber – andere Dinge sind verboten.

Bei der Parlamentseröffnung blieb die Regierungsbank leer. Mit der konstituierenden Sitzung des Bundestags endet auch die Amtszeit von Bundeskanzler Olaf Scholz und seinen Ministern. Von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier haben sie schon ihre Entlassungsurkunden erhalten. Doch ganz weg sind Scholz und sein Kabinett noch nicht: Bis zur Bildung einer neuen Regierung bleiben sie geschäftsführend im Amt.

So sieht es das Grundgesetz in Artikel 69 vor. Absatz drei legt fest, dass ein Bundeskanzler auf Bitten des Bundespräsidenten die Pflicht hat, geschäftsführend im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger feststeht. Gleiches gilt für die Minister. So soll gewährleistet werden, dass Deutschland auch in der Zeit einer neuen Regierungsbildung handlungsfähig bleibt.

Geschäftsführende Bundesregierung behält ihre Kompetenzen

Einstweilen verfügt die geschäftsführende Regierung weiterhin über grundsätzlich die gleichen Befugnisse wie zu ihrer Amtszeit. Sie darf also Gesetze initiieren und einen Haushalt einbringen. Auch die Minister dürfen ihre Ressorts weiter unter eigener Verantwortung leiten.

In der Praxis geht die geschäftsführende Bundesregierung aber mit großer Vorsicht und Zurückhaltung vor. Insbesondere wird es vermieden, Entscheidungen zu treffen, die die kommende Regierung stark binden oder in ihren Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt.

Wie konkret der Übergang gestaltet wird, ist unterschiedlich. Angela Merkel nahm ihren designierten Nachfolger Olaf Scholz zu bilateralen Gesprächen mit – allerdings gehörte Scholz als Finanzminister auch ihrem Kabinett in der Großen Koalition an. Scholz selbst hat nach seiner Wahlniederlage angekündigt, es werde "kein Regierungspraktikum" für Friedrich Merz geben. Allerdings stimmt seine Regierung seit der Bundestagswahl die wichtigen Entscheidungen mit der Union ab, die wohl die neue Bundesregierung anführen wird.

Scholz wird weiter Termine als Kanzler wahrnehmen, allerdings nur die nötigsten. Am Donnerstag wird er zum Beispiel zum Ukraine-Gipfel nach Paris fliegen, aber wohl nicht ohne seinen wahrscheinlichen Nachfolger Friedrich Merz vorher zu konsultieren.

Was Olaf Scholz jetzt nicht mehr tun darf

Es gibt auch Entscheidungen, die die geschäftsführende Regierung nicht mehr treffen darf. Juristisch werden diese unter dem "Versteinerungsprinzip" zusammengefasst. Der scheidende Bundeskanzler darf keine neuen Minister mehr ernennen. Scheiden Minister aus, müssen Kabinettskollegen ihren Geschäftsbereich mit übernehmen. Außerdem darf der Kanzler nicht mehr die Vertrauensfrage im Bundestag stellen und damit eine Auflösung des Parlaments herbeiführen – schließlich amtiert er nicht mehr aufgrund einer Mehrheit unter den Abgeordneten. Umgekehrt ist auch ein Misstrauensvotum nicht mehr möglich.

Wie lange dieser Schwebezustand anhält, ist offen und auch nicht gesetzlich geregelt. Angela Merkel war nach der Bundestagswahl 2017 141 Tage nur geschäftsführend im Amt, bis sie vom Bundestag zu ihrer vierten Amtszeit wiedergewählt wurde. CDU und SPD wollen bis Ostern eine Regierung gebildet haben – es könnte aber auch länger dauern.

Quellen: Grundgesetz, Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Nachrichtenagentur DPA

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