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"Flowers" von Miley Cyrus: Plagiatsklage nicht abgelehnt



Miley Cyrus wollte die Plagiatsklage um ihren Hit "Flowers" abwenden, doch ein Richter lehnte den Antrag ab.

Der Rechtsstreit um Miley Cyrus' (32) Grammy-gekrönten Hit "Flowers" geht in die nächste Runde. Ein US-Bundesrichter hat den Antrag der Sängerin, die Urheberrechtsklage gegen sie abzuweisen, vorerst zurückgewiesen. Das berichtet "NME". Die Musikinvestmentfirma Tempo Music Investments hatte im September 2023 Klage gegen die Sängerin eingereicht.

Vorwurf: Miley Cyrus soll bei Bruno Mars abgekupfert haben

Im Kern geht es um den Vorwurf, dass "Flowers" eine unerlaubte "Nutzung" von Bruno Mars' (39) Hit "When I Was Your Man" aus dem Jahr 2013 darstelle. Tempo Music behauptet, einen Teil der Rechte an Mars' Song zu besitzen, nachdem diese von seinem Co-Autor Phil Lawrence erworben wurden. In der Klage fordert das Unternehmen Schadensersatz und eine gerichtliche Anordnung, die Cyrus die Reproduktion, Verbreitung oder öffentliche Aufführung des Songs verbieten würde.

Neben Cyrus wurden auch ihre Co-Autoren Gregory Hein und Michael Pollack sowie mehrere Unternehmen wie Sony Music Publishing, Apple, Target und Walmart als Beklagte genannt, die an der Verbreitung des Songs beteiligt waren.

Im November hatte Cyrus erstmals auf die Klage reagiert und argumentiert, dass der Fall einen "fatalen Fehler" habe: Bruno Mars und seine anderen Co-Autoren hätten sich entschieden, nicht zu klagen. Ihr Anwalt Peter Anderson erklärte demnach laut "Rolling Stone", dass Tempo Music lediglich "nicht-exklusive Rechte" an dem Song erworben habe, was nach US-Urheberrecht nicht ausreiche, um eine Klage einzureichen.

Richter sieht ausreichende Grundlage für die Klage

Nach einer Anhörung hat Richter Dean D. Pregerson jedoch angedeutet, dass er der Meinung ist, Tempo Music habe das Recht, die Klage fortzuführen. "Wenn jemand kaufen möchte, was jemand besitzt, dann kauft er die ganze Sache, und das beinhaltet das Recht, dieses Eigentum gegen den Rest der Welt durchzusetzen - wenn man das nicht zulässt, dann mindert man den Wert dessen, was man verkauft, bis zu dem Punkt, an dem es wertlos werden kann", zitierte das Musikmagazin den Richter.

Tempo-Anwalt Alex Weingarten erklärte vor Gericht, dass die von Cyrus' Team vorgeschlagene Regel "die gesamte Musikindustrie, ja sogar die Technologiebranche, auf den Kopf stellen würde".

Eine endgültige Entscheidung gab es am Montag noch nicht, da Richter Pregerson den Antrag auf Abweisung nach Anhörung von Cyrus' Anwalt zur Beratung mitnahm.

Grammy-Erfolg trotz Rechtsstreit

"Flowers" erschien 2023 als erste Single von Miley Cyrus' achtem Studioalbum "Endless Summer Vacation" und entwickelte sich zu einem weltweiten Erfolg. Der Song landete sowohl in Großbritannien als auch in den USA auf Platz eins der Charts. Außerdem war "Flowers" die weltweit meistverkaufte Single des Jahres 2023 und brachte Cyrus zwei Grammys für die Aufnahme des Jahres und die beste Pop-Solo-Performance ein.

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