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Bundesweit am 29. April: Lauterbach verkündet Start der elektronischen Patientenakte



Pläne für eine elektronische Patientenakte (ePA) gibt es seit mehr als 20 Jahren. Auf freiwilliger Basis wird sie bereits genutzt, jedoch nur wenig. Dies soll sich nun nach dem Willen des scheidenden Gesundheitsministers Lauterbach ändern.

Die elektronischen Patientenakte (ePA) kann ab dem 29. April in ganz Deutschland genutzt werden. Dies geht aus einem Brief von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hervor. Die "intensive Testung" der ePA in den Modellregionen habe gezeigt, "dass die Technik einsatzbereit ist", heißt es darin. Es sei deshalb "jetzt an der Zeit, in die entscheidende Phase einzutreten".

Das Schreiben richtet sich an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik. Dies sind neben dem Gesundheitsministerium selbst Organisationen wie die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Gematik ist für die technische Umsetzung der "ePA für alle" verantwortlich.

Mit dem 29. April als Startdatum kann die bundesweite Einführung der E-Akte wie vom Ministerium geplant zu Beginn des zweiten Quartals erfolgen. Denn zuletzt hatte es Spekulationen um Verzögerungen und einen späteren Start gegeben.

Die elektronische Patientenakte wird seit Mitte Januar in drei Modellregionen - Franken, Hamburg sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens - getestet. Bundesweit hätte sie ursprünglich Mitte Februar an den Start gehen sollen, was aufgrund technischer Probleme aber verschoben wurde. Von frühestens April war dann die Rede.

Die Tests in den Modellregionen hätten "wertvolle Erkenntnisse" geliefert, betont Lauterbach in seinem Brief. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hätten Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können, die Voraussetzung für die bundesweite Nutzung der ePA seien.

Verpflichtende Nutzung ab Oktober empfohlen

Um die Akte "sicher und nachhaltig in der Fläche zu etablieren", solle die Nutzung zudem "schrittweise" erfolgen. Verpflichtend soll die elektronische Patientenakte für Ärztinnen und Ärzte dem Schreiben zufolge deshalb erst ab dem 1. Oktober werden. Sanktionen für die Nicht-Nutzung könnte es voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 geben, wie es aus Ministeriumskreisen hieß.

Pflicht und Sanktionen betreffen aber nur Ärztinnen und Ärzte - Patientinnen und Patienten können der Nutzung der ePA jederzeit widersprechen. In dieser sollen künftig Diagnosen, Arztbriefe, eingenommene Medikamente und sonstige Gesundheitsdaten zentral erfasst werden.

Bislang gab es die elektronische Patientenakte auf freiwilliger Basis, seit Mitte Januar bekommen die 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sie automatisch. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, unterbleibt dies. Versicherte können aber auch nachträglich bei ihren Kassen widersprechen. Dann wird die Akte mit allen Daten gelöscht.

Lauterbach spricht von "Meilenstein"

Es seien seit Januar etwa 70 Millionen elektronische Patientenakten bereitgestellt worden, heißt es in dem Brief Lauterbachs. Damit sei "nicht nur ein erster Meilenstein erreicht, sondern das Fundament für die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems gelegt" worden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge, begrüßt den bundesweiten Start der ePA. Dies sei "ein gutes Signal für unser Gesundheitswesen", sagte er der Mediengruppe Bayern. Sorge forderte gleichzeitig eine weitere Digitalisierung: "Die Gesundheitsversorgung muss für die Versicherten und das medizinische Personal spürbar digitaler und unkomplizierter werden."

Sorge wird als Kandidat für die Nachfolge Lauterbachs gehandelt. Das Gesundheitsministerium wird in der voraussichtlich künftigen schwarz-roten Koalition von der CDU besetzt.

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