5 hours ago

Asylverfahren: EU-Partner nehmen "Dublin"-Rückkehrer nur bedingt auf



Eigentlich hat das europäische Asylsystem klare Regeln. Doch einige Partner lassen Deutschland bei der Rücknahme von Flüchtlingen sitzen.

Mehrere EU-Partnerstaaten lassen Deutschland bei der Rücknahme von Flüchtlingen nach dem sogenannten Dublin-Verfahren hängen. So habe Italien etwa im Jahr 2024 nur drei Asylbewerber zurückgenommen, obwohl das Land auf der Grundlage der Dublin-Bestimmungen der Rücknahme von mehr als 10.000 Menschen zugestimmt hat, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg mitteilte. Zuerst hatte die "Bild" berichtet. 

Nach Griechenland wurden den Zahlen zufolge im vergangenen Jahr lediglich 22 Menschen überstellt. Auch Kroatien und Bulgarien haben nur einen Bruchteil der Menschen aufgenommen, die sie nach den Dublin-Regeln hätten zurücknehmen müssen. 

Gemeinsames Asylsystem

Das Dublin-Verfahren ist ein Bestandteil des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine der Regelungen besagt, dass in vielen Fällen der Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Reisen die Flüchtlinge weiter in andere EU-Staaten und stellen dort erst den Asylantrag - was häufig in Deutschland passiert - muss das Ersteinreiseland die Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen. 

Diese Regelungen werden aber in der Praxis häufig umgangen. So stimmen Länder wie Italien der Rücknahme entsprechend der Regelung zwar häufig zu, stellen dann aber für die tatsächliche Rückkehr in der Praxis kaum einhaltbare Bedingungen - etwa bezüglich der Rückkehrzeiten oder bestimmter Flughäfen. 

Andere Länder wie Griechenland lehnen die Rücknahme schon im Verfahren häufig ab. So wurden von Griechenland im vergangenen Jahr laut Bamf von 15.453 Ersuchen Deutschlands 14.930 abgelehnt. Italien dagegen stimmte in 10.402 Fällen der Rücknahme zu, nahm aber tatsächlich kaum jemanden auf. 

Probleme auch im Inland

Allerdings sind die tatsächlichen Rücknahmezahlen auch bei allen anderen Ländern deutlich kleiner als die Zahl der Zustimmungen - was darauf hindeutet, dass ein Teil der Probleme auch in Deutschland liegt. So scheitern die Ausländerbehörden etwa häufiger dabei, die zur Ausreise anstehenden Personen in ihren Unterkünften anzutreffen - diese verpassen dann ihre Flüge. Häufig verstreicht nach Angaben von Kommunalpolitikern auch die Sechs-Monats-Frist, innerhalb der die Dublin-Bestimmungen greifen.

Gesamten Artikel lesen

© Varient 2025. All rights are reserved