2 months ago

Wegen Ampel-Bruch: Sorge um Schutz des Bundesverfassungsgerichts



Die Ampel-Koalition ist Geschichte. Die Verbände der Juristen machen sich dafür stark, dass ein gemeinsames Vorhaben der gescheiterten Koalition und der Union jetzt trotzdem umgesetzt wird.

Juristen haben die Parteien aufgefordert, die geplante Reform zur Sicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch nach dem Ende der Ampel-Koalition zu verabschieden. Dieses Vorhaben sei "von so herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat, dass alle demokratischen Parteien sich dafür einsetzen müssen, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von acht Verbänden, zu denen der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer zählen.

Sie mahnen: "Es wäre unverantwortlich, wenn ein besserer Schutz des Karlsruher Gerichts vor gezielten Eingriffen oder Blockaden am parteipolitischen Streit über die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Ampel scheitern würde."

Auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle hält eine rasche Verabschiedung im Bundestag für notwendig. Er sagt: "Die geplante stärkere Verankerung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz muss von den demokratischen Fraktionen aus der Mitte des Bundestages noch vor einer Neuwahl des Parlaments beschlossen werden." In den kommenden Wochen stehe noch ausreichend Zeit zur Verfügung, um dieses wichtige Projekt abzuschließen.

Verankerung im Grundgesetz

Bei der ersten Beratung im Bundestag im Oktober hatte sich einzig die AfD gegen die von SPD, Grünen, FDP und Union gemeinsam vorgelegten Pläne, die das Bundesverfassungsgericht widerstandsfähiger machen sollen, ausgesprochen. Kern des gemeinsamen Entwurfs ist die Verankerung von Regeln im Grundgesetz, die das Gericht betreffen. Damit soll verhindert werden, dass diese Regeln, die sich aus Sicht der beteiligten Fraktionen bewährt haben, eines Tages mit einfacher Mehrheit geändert werden können.

Notwendig sei die geplante Reform, da inzwischen sichtbar werde, "dass die Parteien an den politischen Rändern stärker werden", sagte damals in der Debatte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). In Polen und Ungarn habe sich gezeigt, wie Feinde der Demokratie eine Parlamentsmehrheit für die Einflussnahme auf das Verfassungsgericht missbrauchen könnten, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es bestimmt Zuständigkeiten und Grenzen für das Handeln des Staates. Besondere Bedeutung hat es für die Durchsetzung der Grundrechte.

Anhörung nächste Woche

Bisher sind Änderungen, die theoretisch das Risiko einer Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Da dies auch für die nun angestrebte Reform gilt, war die damals noch bestehende Ampel-Koalition gezwungen, die oppositionelle Union dafür ins Boot zu holen.

SPD, Grüne, FDP und Union wollen die zwölfjährige Amtszeit der Richter und den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren in der Verfassung festschreiben. Im Grundgesetz verankert werden soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts nie gefährdet ist, soll im Grundgesetz außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.

Im Rechtsausschuss des Bundestages ist für kommenden Mittwoch eine Sachverständigenanhörung zu der geplanten Reform angesetzt. Danach könnte der Bundestag theoretisch final darüber beraten und abstimmen. "Wir haben einen ausgewogenen Vorschlag für mögliche Gesetzesänderungen vorgelegt", sagt Lindholz. Zunächst müsse ohnehin das Ergebnis der Anhörung abgewartet werden.

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