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Überwachungsgesamtrechnung: Kommt da noch was?



Die Überwachungsgesamtrechnung wird offenbar planmäßig fertig. Doch ob sie noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht wird, ist ungewiss. Für politische Konsequenzen kommt sie ohnehin zu spät.

Auf einem marmorierten Tisch liegen ein paar PuzzleteileDas Gesamtbild erkennt man erst, wenn man die Teile zusammensetzt. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jonny Gios

Wann kommt die Überwachungsgesamtrechnung, eines der großen Projekte der geplatzten Ampel-Regierung? Geplant war eine Fertigstellung im Januar – und dieser Monat ist in wenigen Stunden vorbei.

„Das Max-Planck-Institut wird den Bericht fristgerecht liefern“, hieß es noch in einer E-Mail des Instituts vom 29. Januar auf Anfrage von netzpolitik.org. Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht hatte den Zuschlag bekommen zu prüfen, wie sich polizeiliche und geheimdienstliche Befugnisse in ihrer auf Grundfreiheiten auswirken.

Aus dem Innen- und Justizministerium hieß es auf unsere Anfrage hin wortgleich, es bestünden „weiterhin keine Anzeichen für eine Verzögerung der Leistungserbringung“. Das heißt: Offenbar dürfte die Überwachungsgesamtrechnung fertig sein. Doch wann sie der Öffentlichkeit vorgestellt wird, ist offenbar ungewiss. „Eine Veröffentlichung des Berichts ist weiterhin beabsichtigt“, heißt es immerhin aus den beiden Ministerien, die gemeinsam für das Projekt zuständig sind. Ein Datum stehe bisher nicht fest.

Veröffentlichung vor der Wahl?

Der Bericht selbst sollte nur ein erster Schritt sein; bei einer bloßen Bestandsaufnahme durch Forschende sollte es nicht bleiben. Zu den Plänen gehörte auch eine Freiheitskommission, die Gesetzesvorhaben auf eine „grundrechtsfreundliche und verhältnismäßige Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse“ prüft.

Mit dieser Freiheitskommission ist nicht mehr zu rechnen. Und auch wenn der Verkehrs-, Digital- und jetzt auch Justizminister Volker Wissing (parteilos) Mitte Januar versprach, die Überwachungsgesamtrechnung werde noch vor der Wahl vorgelegt: Sicher ist das nicht.

Stattdessen kündigt sich ein radikaler Kurswechsel an: Schon im vergangenen Juli attackierte die Konferenz der Innenminister:innen die Überwachungsgesamtrechnung, bevor überhaupt Ergebnisse vorlagen. Sie sei rechtlich „nicht geboten“, stattdessen forderten die Ländervertreter:innen eine „Sicherheitsgesamtrechnung“.

In einem Antrag forderte die Unionsfraktion im Bundestag kürzlich, das Vorhaben „umgehend aufzugeben“. Stattdessen brauche es eine „Bedrohungsgesamtrechnung“. Verhältnismäßigkeit und Grundrechtskonformität soll die nicht mehr prüfen. Sie soll sich laut dem Antrag am Bedarf der Behörden orientieren.


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