Das EU-Parlament hat nun einen wegweisenden Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz getan, indem es dem lang erwarteten „Recht auf Reparatur“ zugestimmt hat. Diese neue Regelung betrifft eine Vielzahl von Geräten des täglichen Bedarfs, darunter Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen, und bedeutet, dass Kunden das Recht haben, ihre Produkte reparieren zu lassen, wenn sie es wünschen.
Im Wesentlichen verlangt das neue Gesetz von Herstellern, dass sie Reparaturoptionen anbieten und Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Zudem dürfen unabhängige Reparaturdienste nicht am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des „Rechts auf Reparatur“ ist die Einführung einer Gewährleistung von einem Jahr für reparierte Produkte, was Verbrauchern das Vertrauen geben soll, dass sich eine Reparatur lohnt.
Darüber hinaus müssen alle EU-Staaten mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen, sei es durch finanzielle Anreize wie Reparaturgutscheine oder durch Informationskampagnen und die Bereitstellung von Räumen für Reparaturinitiativen.
Die Zustimmung des EU-Parlaments ist nur der erste Schritt, denn nun müssen noch die EU-Staaten final zustimmen, bevor der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Insgesamt markiert das „Recht auf Reparatur“ einen bedeutenden Fortschritt in Richtung einer Kreislaufwirtschaft und eines nachhaltigeren Konsums, indem es Verbrauchern ermöglicht, ihre Produkte länger zu nutzen und gleichzeitig die Umweltbelastung zu verringern.