3 months ago

Parteiübergreifendes Ansinnen: Bundestag stimmt bald über AfD-Verbotsverfahren ab



Seit Monaten bereiten Bundestagsabgeordnete aus mehreren Fraktionen einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren vor. Jetzt ist das Papier fertiggestellt und wird wohl zeitnah im Parlament diskutiert. Neben der Auflösung der Rechtsaußen-Partei gibt es noch ein zweites Ziel.

Der Bundestag wird laut einem Medienbericht demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt wird. Der Antrag wird nach Informationen der Zeitung "Die Welt" von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, nicht aber von den gesamten Fraktionen.

Er sei seit Monaten vorbereitet und kürzlich finalisiert worden, heißt es. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll allerdings von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden: Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn nach "Welt"-Informationen jeweils mindestens zehn Abgeordnete. Die Initiative für diesen Antrag war unter anderem vom sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz ausgegangen. Die AfD sei "rechtsextremistisch an Haupt und Gliedern", erklärte er bereits vor über zwei Jahren.

Der Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraph 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig sei, heißt es demnach in dem Antrag. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

Scholz gegen AfD-Verbot

Abgeordnete werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

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Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Ende Mai klargemacht, dass für ihn ein Parteiverbot der AfD derzeit kein Thema sei. Ein Parteiverbot sei "eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie", für das es sehr hohe Hürden gebe. 2017 war bereits das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Anfang des Jahres strich Karlsruhe der Partei, die sich in "Die Heimat" umbenannt hat, allerdings die staatliche Parteienfinanzierung. Grundlage des Urteils war eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

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