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Meinung: Der Paragraf 218 muss weg!



Eine neue gesetzliche Regelung für den Schwangerschaftsabbruch ist nur folgerichtig. Anders als oft behauptet wird, würde das die Gesellschaft nicht spalten.

Es ist eine sonderbare Situation. Einerseits kann in Deutschland eine Frau eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen lassen, wenn sie das möchte. Andererseits aber beharrt der Staat darauf, dass der Eingriff rechtswidrig ist.

Wie kann das sein? Der Schwangerschaftsabbruch ist im Strafgesetz grundsätzlich als Unrecht festgeschrieben. Der Eingriff bleibt aber dann ohne Bestrafung, wenn er innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen durchgeführt wird. Und wenn die Frau zuvor eine Beratungsstelle aufgesucht hat. 

Bundestag soll über Schwangerschaftsabbruch abstimmen

Dieser Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist mehr als eine lästige Regel. Er hat reale Auswirkungen, weil so manche Ärztin und so mancher Arzt unter diesen Umständen lieber die Finger von dem Eingriff lassen. Weil das wiederum dazu führt, dass es gerade in ländlichen Regionen große Versorgungslücken gibt und betroffene Frauen weit fahren müssen.

Das muss nicht so bleiben: Die Vorschriften für eine Abtreibung müssen nicht im Strafrecht stehen, dieselben Beschränkungen könnte man auch anderswo festschreiben.

Illegale Abtreibungen Deutschland 8.05

Genau das wollen nun Abgeordnete von SPD, Grünen und der linken Gruppe erreichen. Sie haben einen Gruppenantrag im Bundestag eingereicht, auch Kanzler Olaf Scholz hat unterschrieben. Stimmt der Bundestag mehrheitlich zu, wäre der Eingriff künftig nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt.

Für den Schutz des ungeborenen Lebens wäre auch mit der Neuregelung gesorgt: Wie bislang soll gelten, dass die Schwangerschaft nur innerhalb der ersten zwölf Wochen abgebrochen werden kann, auch muss sich die Frau weiterhin zuvor beraten lassen.

Es wäre moralisch richtig, wenn es zu dieser Neuregelung kommt. Dann würden Frauen und Ärzte nicht weiter kriminalisiert für einen Eingriff, von dem wohl kaum jemand ernsthaft fordern würde, er sollte in Deutschland nicht möglich sein. Unsere Gesellschaft findet ja, dass eine ungewollt schwangere Frau nicht dazu gezwungen werden soll, ein Kind auszutragen, das sie nicht möchte – zum Glück!

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Doch dass es tatsächlich zu einer Änderung kommt, ist nicht ausgemacht. Vor allem Vertreter von Union und AfD führen als Argument dagegen an, dass dieses ohne Frage sensible Thema die Gesellschaft "spalte". Dass das Thema dazu geeignet sei "einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen", wie CDU-Chef Friedrich Merz glaubt.

Das Argument scheint plausibel, aber es hat keine demoskopische Grundlage. Eine große Mehrheit der Deutschen (74 Prozent), Männer wie Frauen, fände es richtig, wenn ein Schwangerschaftsabbruch künftig innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt wäre. Das ergibt eine neue Befragung von Forsa im Auftrag von RTL/n-tv. Ähnliche Ergebnisse gab es bereits im Frühjahr dieses Jahres. 

Den meisten Zuspruch für die Legalisierung gibt es bei Anhängern von Grünen (91 Prozent), SPD (85), BSW (85), und FDP (78). Doch auch unter Unterstützern von Union (62) und der AfD (59) ist deutlich mehr als die Hälfte dafür. Diese Mehrheit gibt es sogar unter den Befragten, die angaben, entweder der evangelischen oder katholischen Kirche anzugehören. 

Es gibt "gesellschaftspolitische Großkonflikte" mit knapperen Mehrheitsverhältnissen. Eines gibt es hingegen nicht: ein triftiges Argument gegen die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen. 

Vor zwei Wochen wurde der Antrag für die neue Regelung mit Unterschriften von 240 Abgeordneten eingereicht. Bei einer Abstimmung ergäbe das noch keine Mehrheit. Im Bundestag sitzen 733 Abgeordnete. Die Union sollte ihren Widerstand in der Sache dringend überdenken.

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