Die rechte italienische Regierung gelobt, das traditionelle Familienmodell schützen zu wollen, und verbietet eine Leihmutterschaft auch im Ausland. Menschenrechtler beklagen, dass vor allem die Rechte von homosexuellen und unfruchtbaren Paaren beschnitten werden.
In Italien hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden sollte. "Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmuttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz", schrieb Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nach der Abstimmung im Onlinedienst X.
Menschenrechtler kritisieren das Gesetz hingegen als "mittelalterlich". Sie beklagen, dass so vor allem homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen werde, Kinder zu bekommen. Es weitet ein Gesetz aus dem Jahr 2004 aus, nachdem Menschen, die in Italien an einer Leihmutterschaft beteiligt sind, bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro drohen.
Nun können auch Italiener bestraft werden, die sich in Ländern um eine Leihmutterschaft bemühen, wo dies legal ist. Dazu gehören etwa Teile der USA und Kanada. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses Kind nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen europäischen Staaten verboten. Auch die Vermittlung ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Deshalb gehen Wunscheltern dafür ins Ausland.