Zwei Jahre arbeitet Gesundheitsminister Lauterbach an einer Reform der Krankenhäuser. Diese sei unbedingt notwendig. Es gibt ordentlich Gegenwind aus der Opposition und sogar den eigenen Reihen - doch der Bundesrat gibt seine Zustimmung.
Der Bundesrat macht den Weg für die umstrittene Krankenhausreform frei. Die Länderkammer ließ das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine Neuordnung der Kliniken passieren. Lauterbach begrüßte dies. Damit werde sich "die Krankenhaus-Landschaft in den nächsten 20 Jahren grundsätzlich verändern (...) - und zwar zum Guten".
Andernfalls hätte der Bundesrat die Reform an den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt und die Umsetzung vorerst gestoppt. Der Antrag aus Bayern fand aber keine Mehrheit. Eine mögliche Verständigung im Vermittlungsausschuss wäre angesichts unklarer Mehrheiten im Bundestag und der vorgezogenen Neuwahl ungewiss.
Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen daher auch neue "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen die jeweiligen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern - etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung. Kommen soll zudem ein milliardenschwerer "Transformationsfonds", um die aufwendige Neuorganisation finanziell zu unterstützen.
In der Sitzung der Länderkammer hatte es eine kontroverse Debatte gegeben. Lauterbach appellierte kurz vor der Abstimmung an die Länder, das Gesetz passieren zu lassen. Es gehe um "die einmalige Chance, Zehntausenden Menschen pro Jahr eine bessere Versorgung zukommen zu lassen". Bei möglichen Änderungen müsse man sich ehrlich machen: Dabei gehe es um den Kern der Reform. Wenn diese Änderungen vorgenommen würden, brauche man die Reform nicht mehr.
Bei der Abstimmung wurde das Votum Thüringens nicht mitgezählt, da das Land nicht einheitlich abstimmte, wie Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger feststellte.
Über die Ausgestaltung der Reformpläne war seit fast zwei Jahren heftig diskutiert worden. Lauterbach tauschte sich dazu auch mehrfach mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder aus, die aber bis zuletzt Kritikpunkte geltend machten. Der Minister warb kurz vor der Abstimmung für eine Umsetzung der Reform, die unbedingt notwendig sei. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Kommen soll die neue Struktur dann aber über mehrere Jahre bis 2029. Für die Patientinnen und Patienten wird sie also nicht sofort spürbar. Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit kleiner werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen hatten zuvor appelliert, die Reform passieren zu lassen. "Wir können es uns nicht erlauben, auf die "perfekte Reform" zu warten", sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis. Ein "Weiter-so" ohne eine Perspektive für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten wäre ein fatales Signal. In der nächsten Wahlperiode müsse es dann aber darum gehen, die Reform besser zu machen. So müsse aus Patientensicht künftig ausgeschlossen werden, dass für den ländlichen Raum geringere Qualitätsmaßstäbe angelegt werden dürfen.