12 hours ago

Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf Südwest-AfD als Verdachtsfall beobachten



Seit 2022 beobachtet der Inlandsgeheimdienst die Südwest-AfD. Die Partei wehrt sich vor Gerichten – und erleidet eine Schlappe nach der anderen.

Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD zurück.

Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Tenor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung zulässig. Die schriftlichen Entscheidungsgründe lagen noch nicht vor. Für eine etwaige Berufung beginnt die Frist erst mit dem Vorliegen des schriftlichen Urteils.

AfD sieht Beobachtung als Diskreditierung durch den Verfassungsschutz

Es handelt sich dabei um ein Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren so entschieden. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erlitt der Landesverband in dem Eilverfahren eine Schlappe. Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, so der VGH damals. 

Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall. Die Einstufung bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben dürfen. Der Landesverband klagte gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe. Aus Sicht der Südwest-AfD wird der Inlandsgeheimdienst zur Diskreditierung politischer Konkurrenten instrumentalisiert.

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