Was ist, wenn man sein ganzes Leben lang noch niemals im Beruf gearbeitet hat. Kriegt man dann trotzdem eine Rente vom Staat? Und wie funktioniert das eigentlich?
Um es gleich zu sagen: Wer nie gearbeitet hat, kriegt auch keine Rente.
Eine Ausnahme gibt es für Eltern, die mehr als ein Kind großgezogen haben. Sie können einen Rentenanspruch erwerben, weil die Rentenversicherung auch Erziehungsarbeit honoriert. Mehr dazu weiter unten.
Trotzdem kümmert sich der Staat um Bürger, die sich nicht selbst versorgen können. Sie haben entweder Anspruch auf Bürgergeld (früher "Arbeitslosengeld II", kurz "ALG II" oder umgangssprachlich auch "Hartz IV" genannt). Bürgergeld erhalten alle, die grundsätzlich arbeitsfähig sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Alle anderen können die sogenannte Grundsicherung beantragen.
Wer zu wenig Rente hat, hat Anspruch auf Grundsicherung
Die Grundsicherung ist gewissermaßen die Altersversorgung für all jene, die weder genug in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um davon leben zu können, noch anderweitig für ihr Alter vorgesorgt haben oder vorsorgen konnten. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Faustregel: Wer weniger als 1062 Euro zum Leben im Monat hat, sollte seinen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen.
Die Bedingungen für Grundsicherung wie Bürgergeld sind sehr ähnlich – und beide Leistungen müssen beim Sozialamt am Wohnort beantragt werden. Die Grundsicherung kann ausnahmsweise auch bei der Rentenversicherung beantragt werden, die dann aber bloß den Antrag ans Sozialamt weiterleitet. Ist die Grundsicherung bewilligt, wird sie für zwölf Monate gezahlt. Der Antrag muss also jedes Jahr neu gestellt werden.
Unterhaltspflicht für Eltern und Kinder
Der Staat macht die Sozialleistung abhängig davon, dass der Empfänger zunächst sein Vermögen aufbraucht. Außerdem können Eltern oder Kinder für den Unterhalt herangezogen, falls sie mehr als 100.000 Euro brutto verdienen.
Das eigene Vermögen muss nicht komplett aufgebraucht werden, um Grundsicherung zu erhalten: Ausgenommen sind Bargeld bis 10.000 Euro, angemessener Hausrat und persönliche Erbstücke, deren ideeller Wert deutlich höher ist als der Geldwert. Auch ein Haus oder eine Wohnung sind ausgenommen, solange sie angemessen sind im Verhältnis dazu, dass der Staat für den Unterhalt aufkommt.
Nicht nur das Vermögen, auch ein mögliches Einkommen wird bei der Grundsicherung angerechnet. Da wir hier davon ausgehen, dass jemand nie gearbeitet hat, nur so viel: Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Zinsen, Lebensversicherungen oder Witwenrenten, all das wird verrechnet mit dem Anspruch.
Zu den Details der Grundsicherung hat die Deutsche Rentenversicherung eine Broschüre herausgebracht. Hier ist der Link zum PDF-Download.
Wer Kinder großzieht, hat oft einen Rentenanspruch
Wie oben beschrieben, können Eltern einen Rentenanspruch geltend machen, auch wenn sie nie beruflich tätig waren: die sogenannten Kindererziehungszeiten. Pro Kind bekommt einer der beiden Elternteile drei Rentenjahre angerechnet – standardmäßig die Mutter. Wurde das Kind vor 1992 geboren, sind es nur zweieinhalb Jahre Rentenzeit. Wer fünf Rentenjahre voll hat, der hat bereits einen Rentenanspruch erworben; die Deutsche Rentenversicherung (DRV) spricht etwas kryptisch von fünf Jahren "Wartezeit". Wichtig dabei: Um die Rente auch zu bekommen, ist ein Antrag nötig – die Rentenversicherung spricht von der sogenannten Kontenklärung. Das passiert nicht automatisch.
Bis zu 450 Euro Rente bei vier Kindern
Die drei Jahre pro Kind, wie gesagt, kann jeweils nur ein Elternteil gelten machen. Die Eltern können aber die "Wartezeit" auch unter sich aufteilen. Es geht darum, wer das Kind überwiegend erzieht. Die Rentenjahre gibt es aber nur, solange er oder sie nicht anderweitig Ansprüche für die Kinderversorgung erzielt (wie zum Beispiel Beamte).
Die Kindererziehungszeiten werden mit einem knappen Entgeltpunkt bewertet. Das heißt: Die Mutter oder der Vater haben denselben Rentenanspruch, als hätten sie fast den Durchschnittslohn verdient. Trotzdem reichen auch vier Kindererziehungszeiten (12 Jahre) nicht aus, um einen Rentenanspruch zu erzielen, der die Grundsicherung übertrifft. Die Rentenversicherung gibt für einen Elternteil, der nicht gearbeitet hat, die Rente für vier Kinder mit höchstens 451 Euro an (Stand April 2024).
Mehr Informationen bietet die DRV hier.