FDP-Fraktionschef Dürr prescht mit der Forderung nach einer Bürgergeldkürzung vor. Geht rechtlich nicht, erwidert das Arbeitsministerium. Der Justizminister sieht es etwas anders.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hält eine Senkung des Bürgergeldes für rechtlich möglich. Das Arbeitsministerium habe recht, dass die geltende Rechtslage Absenkungen verbiete, sagte der FDP-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern", fügte Buschmann hinzu.
Deutschland könne stolz sein auf seinen Sozialstaat. Zugleich müsse aber die Solidarität mit jenen Menschen gestärkt werden, "die in unserem Land arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und so unseren Sozialstaat finanzieren".
Anfang 2024 war das Bürgergeld um insgesamt 12 Prozent erhöht worden. Alleinstehende bekommen seither 563 Euro im Monat, 61 Euro mehr als im Vorjahr. FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte befunden, das Bürgergeld falle aktuell 14 bis 20 Euro im Monat zu hoch aus. Er sprach sich für eine "eine Anpassung nach unten" aus. Das Bundesarbeits- und Sozialministerium hatte den Vorstoß aus juristischen Gründen zurückgewiesen. Die Politik habe keinen Kürzungsspielraum, weil es für Bürgergeld-Empfänger eine "gesetzliche Besitzschutzregelung" gebe, erklärte das Haus von Minister Hubertus Heil von der SPD.
"Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist", betonte Buschmann. Daran gebe es nichts zu rütteln. Allerdings stelle sich die Frage, nach welcher Methode der entsprechende Geldbetrag ermittelt werde. Experten hätten berechnet, dass der derzeitige Bürgergeldsatz im Vergleich zur Inflationsentwicklung zu hoch sei. "Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen", erläuterte der Justizminister.