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Bündnis Sahra Wagenknecht: Verfassungsgericht weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Wahl ab



Ganz knapp ist das BSW bei der Bundestagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Die Partei wollte deshalb noch einmal nachzählen lassen – Karlsruhe entschied anders.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das Gericht lehnte am Donnerstag in Karlsruhe mehrere entsprechende Anträge ab. Damit kann das amtliche Endergebnis am Freitag festgestellt werden.

BSW verpasst Einzug in den Bundestag endgültig

Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen. Das Vorgehen der Partei vor dem Gericht war ungewöhnlich. Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis beim Bundestag eingelegt - dessen Wahlprüfungsausschuss entscheidet dann darüber. Erst gegen diese Entscheidung kann dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.

Dieses erklärte nun auch, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden.

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