Im Land Brandenburg werden Auto-Kennzeichenscanner wieder öfter zur Fahndung eingesetzt. Eine Speicherung der Nummernschilder auf Vorrat und einen Einsatz zur klassischen Strafverfolgung gibt es aber nicht.
Das Land Brandenburg hat im vergangenen Jahr 172 Mal das Mittel der automatischen Kennzeichenerfassung (Kesy) eingesetzt. Das ist eine Steigerung um fast 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2022, in dem die Fahndungsmethode 112 Mal eingesetzt wurde. Zu diesem Thema hatte der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Parlament einen Bericht (PDF) abgegeben.
Die Ermittlungsbehörden setzen die Methode zwar anlassbezogen ein, betroffen sind aber dennoch alle Fahrzeughalter, deren Nummernschilder beim Vorbeifahren abgeglichen, ausgewertet und vorübergehend gespeichert werden. Das System wurde 2023 folgendermaßen eingesetzt:
- 136 Mal zur „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person“ (5 Treffer),
- 29 Mal zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr und Vorliegen der Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung (7 Treffer),
- 7 Mal zur Verhinderung unmittelbar bevorstehender Straftaten (4 Treffer).
Nur zur Fahndung, nicht zur Speicherung
Die Geräte zeichnen an den Einsatzorten alle Fahrzeuge auf und extrahieren deren Kennzeichen. Eingesetzt werden darf der Kennzeichenscanner nur zur Fahndung, aber nicht zur Speicherung dieser Kennzeichen, und auch nur dann, wenn das zur Abwehr einer akuten Gefahr für Leib oder Leben von einer Person erforderlich ist. Die Erhebung ist auch möglich zur Gefahrenabwehr, wenn die Voraussetzungen einer Identitätsfeststellung vorliegen oder wenn eine Person oder ein Fahrzeug polizeilich ausgeschrieben wurden und eine Straftat unmittelbar bevorstehen könnte. Zur klassischen Strafverfolgung oder zu einer Art Auto-Vorratsdatenspeicherung, bei der die Polizei anlasslos speichert und später auswertet, dürfen die Kennzeichenscanner nicht eingesetzt werden.
Vergleichbar häufig hatte die Polizei das Instrument in den Jahren 2019 und 2020 genutzt, dann erklärte der Datenschutzbeauftragte die Maßnahme für unzulässig. Im Juli 2022 beschloss das Landgericht Frankfurt/Oder, dass die automatischen Kennzeichenscanner illegal seien. Innenminister Stübgen brachte daraufhin einen Gesetzentwurf ein, der die Auto-Überwachung massiv ausweiten sollte – eine Speicherung der Kennzeichen inklusive. Doch die Pläne einer Auto-Vorratsdatenspeicherung scheiterten damals am Widerstand des grünen Koalitionspartners.
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