
Als Anfang 2024 Hunderttausende Menschen gegen die AfD auf die Straße gehen, ruft auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer zu Demos auf. Die AfD verklagt sie deswegen. Doch nun entscheidet ein Gericht, diese und andere Aussagen seien rechtmäßig.
Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Dreyers dienten dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und seien rechtmäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Vor dem Gericht demonstrierten rund ein Dutzend Frauen von "Omas gegen rechts".
Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei - sofern sie nicht verboten wurde - auf den Parteienwettbewerb einwirken.
Gegen Neutralitätsgebot verstoßen, aber ...
Das Gebot der parteipolitischen Neutralität gelte nicht grenzenlos, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Lars Brocker, zur Begründung. "Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bildet eine solche Grenze." Heißt: Dreyers Aussagen haben zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, da sie aber dem Schutz der Demokratie und der Grundordnung dienten, seien sie in Ordnung.
Konkret ging es in dem Verfahren um mehrere Äußerungen im Januar 2024:
- Ein Instagram-Beitrag auf dem offiziellen Account der damaligen Ministerpräsidentin. Dort hieß es unter anderem: "Der Begriff 'Remigration' verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben."
- Eine Pressemitteilung zur Carl-Zuckmayer-Medaille mit einem Zitat des Preisträgers zur AfD.
- Ein Aufruf zu einer Demonstration unter dem Titel "Zeichen gegen rechts", bei der auch die AfD genannt wurde. Hier steht etwa: "Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst."
Die Äußerungen seien im Amt gefallen und griffen in das Recht auf Chancengleichheit der Partei ein, sagte Brocker. Sie seien aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung getätigt worden. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie und der Schutz der Verfassung sei eine Aufgabe, die den Organen obliege, sagte er.
Dreyer begrüßt Urteil
Brocker betonte: "Dies ist keine Blankoermächtigung zur Bekämpfung des politischen Gegners unter dem Deckmantel der Verteidigung der Verfassung." Es brauche eine hinreichende Grundlage - die sei in diesem Fall gegeben. Die Erklärungen seien in einem sachlichen Ton gewesen und hätten sich darauf beschränkt, die Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung aufzuzeigen, sagte er. Die enthaltenen Wertungen ließen sich auf den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht stützen.
Die ehemalige Ministerpräsidentin begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wie sie mitteilte. "Mein Anliegen war und ist stets der Kampf für unsere Demokratie und gegen Verfassungsfeinde." Der Verfassungsgerichtshof habe zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung nun neue Leitlinien entwickelt, an denen man sich zukünftig orientieren könne.
Es gebe nun Maßstäbe, an denen sich die Öffentlichkeitsarbeit zukünftig orientieren könne, sagte der Chef der Staatskanzlei, Fedor Rose, nach dem Urteil. "Die Grenzen des Neutralitätsgebotes sind hiermit klarer konturiert und ermöglichen der Landesregierung auch zukünftig das kommunikative Eintreten für die Demokratie und gegen Verfassungsfeinde." Die AfD äußerte sich vor Ort bisher nicht zu dem Urteil.
Kritik von der AfD
Der Landesvorstand der AfD teilte mit: "Wir kennen bislang nur die Verkündung und die Pressemitteilung und müssen das Urteil auswerten, sobald es vorliegt." Es sehe aber so aus, dass die Entscheidung von der bisherigen Linie des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich abweiche und mit zentralen Wertungen des Grundgesetzes kollidiere, hieß es.
"Ob eine Partei gegen die Verfassung ist, kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht feststellen", teilte der Landesvorstand weiter mit. Der Verfassungsgerichtshof stelle den neuen Grundsatz auf, dass Regierungen auch vor Parteien warnen dürften, wenn sie im Verfassungsschutzbericht stehen. "Das ist neu und gefährlich und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor, da die Berichte von weisungsgebundenen Behörden erstellt werden."