Die Rente ist und bleibt ein Politikum. Auf welchen Änderungen Versicherte in den kommenden Wochen achten sollten, besonders im März und April.
Traditionell wurden Ende März die Vorschläge der Bundesregierungen zur alljährlichen Rentenentwicklung bekannt gegeben. Für dieses Jahr plant die derzeit geschäftsführende Regierung das im April. Deren Expertenrat hatte im Dezember eine Erhöhung um 3,5 Prozent berechnet.
Krankenkassenbeiträge steigen
Im März erscheinen für Rentnerinnen und Rentner erstmals die neuen Krankenkassenbeiträge respektive die neuen Zusatzbeiträge der Kassen auf ihrer Abrechnung. Letztere bezahlen Ruheständler hälftig. Ein Kassenwechsel kann bares Geld wert sein.
Freiwillige Einzahlungen möglich
Wie jedes Jahr können freiwillig Rentenversicherte bis 31. März zusätzlich Einmalbeiträge einzahlen. Minimum sind 103,42 Euro, der höchstmögliche Betrag ist 1.497,30 Euro. Solche freiwilligen, zusätzlichen Zahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch, und können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – mithin mit steuermindernder Wirkung.
Rentenvorschläge von Union und SPD einigungsfähig
Sollte es – wie derzeit erwartet – zu Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD im Bund kommen, dürfte in diesem März auch die Rentenpolitik ein Thema sein. Dabei widersprechen sich die Wahlprogramme der genannten Parteien zumindest grundsätzlich nicht. An den derzeitigen Regeln zum Renteneintrittsalter wollen sie nichts ändern. Die SPD strebt die längerfristige Sicherung des derzeitigen Rentenniveaus von 48 Prozent des verfügbaren Durchschnittslohns an. Die CDU will das Weiterarbeiten in Rente steuerlich begünstigen sowie private Altersvorsorge für 6- bis 18-Jährige bezuschussen. Die CSU will Mütter durch längere Anrechnungszeiten für Kinderbetreuung bei der Rente besserstellen als bislang. Was davon kommt? Verhandlungssache, aber durchaus kompromissfähig.
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