Immer mehr Mieter liebäugeln mit einem eigenen Balkonkraftwerk. Doch geht das so einfach? Die wichtigsten Infos rund um Steckersolaranlagen in der Mietwohnung.
Im Rennen um den Rekord für einen der längsten Gesetzestitel hat BT-Drs. 20/9890 gute Chancen auf den Sieg. Am 4. Juli 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen". Wow!
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den mittleren Teil dieses Gesetzes. Denn mit ihm hat der Bundestag Mieterinnen und Mietern das Installieren und Nutzen von Balkonkraftwerken in oder an den eigenen vier Wänden deutlich erleichtert. Das findet auch der Deutsche Mieterbund (DMB). "Eine gute Nachricht für alle Mieterhaushalte, die sich mit einem eigenen Balkonkraftwerk mit Strom versorgen, so langfristig ihre Geldbörse schonen und zum Umweltschutz beitragen möchten", erklärt die Bundesdirektorin des DMB, Dr. Melanie Weber-Moritz.
Alles über die neue Freiheit für sonnenhungrige Mieterinnen und Mieter und die wichtigsten Regeln für die Nutzung von Steckersolaranlagen lesen Sie hier.
FAQ Balkonkraftwerk in der Mietwohnung
Dürfen Mieterinnen und Mieter ohne Zustimmung des Vermieters eine Solaranlage auf dem Balkon installieren?
Nein, auch das neue Gesetz sieht vor, dass Vermieter der Installation eines Balkonkraftwerks ausdrücklich zustimmen müssen. Mit einem entscheidenden Unterschied. Weil die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte jetzt zum Katalog der sogenannten "privilegierten baulichen Maßnahmen" zählt, müssen Vermieter den Einsatz von Balkonsolaranlagen grundsätzlich genehmigen. Bisher konnten sie ihre Zustimmung noch ohne sachlichen oder triftigen Grund verweigern. Nun haben Mieter sogar einen rechtlichen Anspruch darauf, Steckersolargeräte zu installieren.
Wie viel Mitspracherecht haben Vermieter grundsätzlich?
In bestimmten Punkten gewährt der Gesetzgeber Vermietern beim Thema Balkonkraftwerke weiterhin ein Mitspracherecht. Zum Beispiel, wenn es darum geht, wie und wo genau die Anlage auf dem Balkon angebracht wird. Zudem können Vermieter beim Auszug auf den Rückbau der Anlage pochen. Tipp vom Mieterbund: Mieter sollten schriftlich festhalten, was sie mit dem Vermieter für den Fall des Auszugs vereinbart haben.
Muss man eine Steckersolaranlage anmelden?
Egal ob das Balkonkraftwerk am Eigenheim oder auf dem Balkon einer Mietwohnung Sonnenenergie sammelt, das Gerät muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Doch auch diese bürokratische Hürde wurde 2024 etwas gesenkt, denn die Registrierung ist (auch bis zu einem Monat nach Inbetriebnahme) online möglich und mit wenigen Klicks und Angaben erledigt. Wer seine Anlage nicht registriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung sein?
Auch hier gelten identische Regeln wie bei Steckersolaranlagen, die an Wohneigentum installiert werden. Wichtig zu wissen: Größe meint hier nicht die Anzahl oder Abmessungen der einzelnen Module, sondern die Leistung, die das Balkonkraftwerk maximal ins Hausnetz einspeisen darf. Die sogenannte Einspeiseleistung wurde vom Gesetzgeber auf 800 Watt begrenzt, und zwar unabhängig davon, wie viele Solarmodule betrieben werden. Solaranlagen, die diese Grenze überschreiten, gelten nicht mehr als Balkonkraftwerk und sind genehmigungspflichtig.
Was passiert mit der Sonnenenergie, die das Balkonkraftwerk sammelt?
Die in den Modulen verbauten Solarzellen wandeln die Energie des Sonnenlichts in elektrischen Gleichstrom um. Um diesen nutzbar zu machen, wandelt ein sogenannter Mikrowechselrichter den Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um, den Mieter dann direkt nutzen können. Produziert die Anlage mehr Strom als gebraucht wird, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür muss der Stromzähler mit einer Rücklaufsperre ausgerüstet sein. Sollte das nicht der Fall sein, wird das der Netzbetreiber bei der Registrierung im Marktstammdatenregister bemerken und einen entsprechenden Hinweis geben.
Wichtiger Tipp zum Schluss: Mithilfe der Bedienungsanleitung können Balkonkraftwerke problemlos selbst angeschlossen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte aber einen Elektriker hinzuziehen. Außerdem wichtig: Balkonkraftwerke sollten gepflegt und regelmäßig gewartet werden. Regen, Frost oder hohe Temperaturen können die Kabel und Steckerverbindungen belasten und beeinträchtigen. Kontrollieren Sie die Anlage deshalb zweimal im Jahr und tauschen Sie beschädigte Elemente aus.
Quellen: Deutscher Mieterbund, Bundesnetzagentur