1 month ago

Nur bei "absoluten Ausnahmen": AfD will Abtreibungen weitestgehend einschränken



Abtreibungen sind in Deutschland zwar rechtswidrig, bleiben in den ersten Wochen aber straffrei. Die AfD will, dass Schwangerschaftsabbrüche die absolute Ausnahme bleiben. Und verschärft ihre Haltung.

Die Alternative für Deutschland bereitet sich auf die vorgezogene Bundestagswahl vor. Am 7. Dezember will die Partei den ersten Kanzlerkandidaten in ihrer Geschichte vorstellen. Es soll eine Kandidatin werden: die Parteivorsitzende Alice Weidel. Schon am Donnerstagnachmittag gab die AfD bekannt: Der Programmentwurf für die Bundestagswahl 2025 ist fertig.

Dieser liegt RTL/ntv und "Stern" vor. Auf Seite 73 spricht der Antrag von einer "Willkommenskultur für Kinder" und formuliert, wie die AfD sich beim Thema Abtreibungen positioniert. Die Partei will diese weitestgehend einschränken. Wörtlich heißt es dort: "Beim sorgfältigen Abwägen der Interessen muss Abtreibung die absolute Ausnahme bleiben, z.B. bei kriminologischer oder medizinischer Indikation." Offen ist, ob für die AfD noch weitere Ausnahmen gelten würden. Aufgeführt werden sie in der Auflistung jedenfalls nicht.

Begründet wird die Forderung dadurch, dass das Recht auf Leben "ein fundamentales Menschenrecht" sei. Ohne dieses Recht könne kein anderes Menschenrecht in Anspruch genommen werden. "Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steht aber einem Wunsch der Mutter auf Abtreibung diametral entgegen", so der Programmentwurf.

Geht es nach der AfD, soll das Beratungsgespräch die werdende Mutter vor allem von einem Schwangerschaftsabbruch abbringen. Auch mit einer unkonventionellen Methode. "Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit diese sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind", heißt es in den Forderungen der Partei.

Verschärfung von Paragraf 218 fordert AfD nicht

Die AfD behauptet, dass bei jährlich etwa 100.000 gemeldeten Abtreibungen in Deutschland weder das Lebensrecht der Kinder ausreichend geschützt werde, noch die Schwangeren hinreichend über schwere Abtreibungsfolgen und über Hilfsangebote aufgeklärt werden würden. Nur 3000 dieser Abtreibungen hätten einen kriminologischen und medizinischen Hintergrund, wären also auch nach den Reformplänen der AfD vertretbar.

Dies würde aber auch bedeuten, dass mehrere Zehntausende Abtreibungen pro Jahr in Zukunft nicht mehr möglich wären. Die von der AfD aufgeführten Zahlen zu Abtreibungen in Deutschland gleichen weitestgehend denen des Statistischen Bundesamtes.

Damit würde die Partei ihre Haltung im Vergleich zu dem 2016 beschlossenen Grundsatzprogramm verschärfen. "Die AfD steht für eine Kultur des Lebens und ist im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung der Meinung, dass der Lebensschutz bereits beim Embryo beginnt. Wir fordern daher, dass bei der Schwangerenkonfliktberatung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens ist", heißt es dort. Von einer "absoluten Ausnahme" ist nicht die Rede. Stattdessen steht im Grundsatzprogramm: "Werdenden Eltern und alleinstehenden Frauen in Not müssen finanzielle und andere Hilfen vor und nach der Entbindung angeboten werden, damit sie sich für ihr Kind entscheiden können." Adoptionsverfahren seien in diesem Zusammenhang zu vereinfachen.

Eine Verschärfung des Schwangerschaftsabbruch-Paragrafen im Gesetz fordert die AfD aber nicht. Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten. Abgeordnete aus mehreren Bundestagsfraktionen wollen noch vor der Bundestagswahl eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten erreichen.

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