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Neue Einkommensgrenze: Wer ab 1. April kein Elterngeld mehr bekommt



Dieser Stichtag kann teuer werden: Zum 1. April verlieren Tausende Gutverdienerpaare ihren Anspruch auf Elterngeld. Wer von der Änderung betroffen ist und was man wissen muss.

Einige werdende Eltern, die in diesen Tagen kurz vor der Geburt ihres Kindes stehen, dürften mit ganz besonderer Spannung auf den genauen Geburtstermin schauen. Denn: Kommt ihr Kind noch im März zur Welt, erhalten sie für bis zu 14 Monate das volle Elterngeld. Ist die Geburt am 1. April oder später, gehen sie beim Elterngeld komplett leer aus.

Grund ist eine der letzten Sparmaßnahmen der abgewählten Ampel-Regierung. Diese hatte beschlossen, aufgrund der angespannten Haushaltslage Gutverdiener-Paaren das Elterngeld zu streichen. Bereits vor einem Jahr wurde die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld deutlich gesenkt, nun folgt die nächste Stufe. Betroffen ist nur ein kleiner Teil aller Eltern, aber für die geht es um viel Geld.  

Was ändert sich beim Elterngeld genau?

Eltern, die ab dem 1. April 2025 ein Kind bekommen, können nur noch Elterngeld erhalten, wenn sie zusammen weniger als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr verdienen, so das Familienministerium. Bereits vor einem Jahr, zum 1. April 2024, wurde die Einkommensgrenze auf 200.000 Euro gesenkt. Vorher galten 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Die neuen Einkommensgrenzen von derzeit 200.000 Euro und ab April 175.000 Euro gelten sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Maßgeblich für die Berechnung ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Was zählt als zu versteuerndes Einkommen?

Wer mit Blick auf den Lohnzettel fürchtet, die Einkommensgrenze zu reißen, sollte wissen: Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel deutlich niedriger als der Bruttolohn. Denn von diesem werden noch verschiedene Freibeträge, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Laut Bundesfamilienministerium entspricht ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro für ein bisher kinderloses Ehepaar in etwa 207.000 Euro gemeinsamen Bruttolohns. Je nach individuellen Abzugsmöglichkeiten kann es auch noch höher liegen. Das zu versteuernde Einkommen findet sich im Steuerbescheid. Wer den Bescheid fürs letzte Jahr noch nicht hat, muss schätzen und den Bescheid nachliefern.

Wie viele Eltern sind betroffen?

Die aktuelle Senkung der Einkommensgrenze trifft zehntausende Familien pro Jahr. Das Bundesfamilienministerium gab vergangenes Jahr in einer Schätzung an, dass von der Senkung auf 200.000 Euro etwa 7000 Paare betroffen seien und von der nun folgenden Senkung auf 175.000 Euro nochmal 20.000 Paare. Für das Jahr 2026 rechnet das Ministerium laut MDR mit 30.000 betroffenen Paaren. Damit sollen im laufenden Jahr 150 Millionen Euro und im kommenden 250 Millionen Euro eingespart werden.

Wie viel Elterngeld gibt es künftig?

Daran ändert sich nichts. Da das Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist, hängt die Höhe nach wie vor davon ab, was man vorher verdient hat. Je nach Einkommen bekommt ein Elternteil zwischen 300 und 1800 Euro Elterngeld pro Monat. Wie viel Elterngeld einem genau zusteht, lässt sich mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums berechnen.

Gibt es weitere Änderungen beim Elterngeld?

Zunächst mal nicht. Die Absenkung auf die Einkommensgrenze von 175.000 Euro ist die letzte beschlossene Stufe. Weiterhin gelten aber auch die bereits im April 2024 eingeführten Änderungen. Dazu zählt, dass Eltern nur noch maximal einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen können und auch das nur in den ersten zwölf Monaten. Welche Pläne die nächste Bundesregierung beim Elterngeld verfolgt, bleibt abzuwarten.

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