Vor den Neuwahlen im Februar wollen SPD und Grüne eine Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch erreichen. Das stößt bei der Union auf scharfe Kritik. Dorothee Bär spricht von einem "ethisch-moralisch hochkomplexen'"Thema und warnt vor einem "Dammbruch".
Die Union hat entschiedenen Widerstand gegen eine Initiative zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs angekündigt. "Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir uns mit aller Kraft dagegen wehren", sagte die Vize-Vorsitzende Dorothee Bär. Sie kritisierte, dass vor den Neuwahlen im Februar "auf den letzten Drücker und zu so einer ethisch-moralisch hochkomplexen Entscheidung über die Beendigung menschlichen Lebens Fakten geschaffen werden sollen".
Zuvor hatten Abgeordnete von SPD und Grünen einen fraktionsübergreifenden Gesetzgebungsvorschlag zur Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch vorgestellt. Er sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll zudem gestrichen werden. Darüber hinaus sollen die Krankenkassen fortan die Kosten für Abtreibungen übernehmen.
Nach Angaben der Organisatorinnen hatten bis zum heutigen Nachmittag 236 der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten den Antrag unterschrieben. Vertreter aus der Union waren demnach nicht dabei. Die Initiatorinnen hoffen auf eine Entscheidung über ihren Antrag im Januar vor Ende der Legislaturperiode.
"Ein solch sensibles Thema nun im Schnellverfahren durch den Bundestag zu jagen, ist ein Skandal ohne Gleichen", sagte Bär dazu. "Das zeigt, wie skrupellos Grüne und SPD jetzt noch kurz vor knapp, ohne Mehrheit und vermutlich am liebsten auch ohne Debatte ihre Interessen bedienen wollen." Für die Union komme der Vorschlag "einem Dammbruch unseres Werteverständnisses" gleich. Bär betonte: "Aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, den gesellschaftlichen Konsens zu den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs infrage zu stellen."
Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.