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Künftiger US-Präsident: Was von Trumps juristischen Problemen übrig bleibt



Donald Trump hatte einst vier Strafverfahren am Hals. Doch mit seiner Wiederwahl sind praktisch alle Klagen obsolet geworden. Ein Überblick.

Als erster ehemaliger Präsident in der amerikanischen Geschichte ist Donald Trump nach dem Strafrecht angeklagt worden – und zwar gleich vier Mal. Zwei Anklagen bezogen sich auf seine Versuche, die Wahlniederlage gegen Präsident Joe Biden nachträglich rückgängig zu machen, eine weitere auf die Mitnahme von Geheimakten aus dem Weißen Haus zum Ende seiner Amtszeit.

Die Beschuldigungen beziehen sich auf Taten in seiner Amtszeit, was bei Trumps Anwälten die Frage aufwarf: Für welche Handlungen kann und darf ein früheres US-Staatsoberhaupt zur Rechenschaft gezogen werden? Die Antwort darauf hatte im Juli 2024 das höchste Gericht des Landes gegeben – und sie könnte die gegen Trump anhängigen Verfahren pulverisieren. 

Kommentar zu Trumps Immunität, 2045

Donald Trump und der schützende Arm des Supreme Courts

"Der Präsident genießt keine Immunität für seine inoffiziellen Handlungen, und nicht alles, was der Präsident tut, ist offiziell. Der Präsident steht nicht über dem Gesetz", urteilten die Verfassungsrichter schwammig wie eindeutig. Aber: Wegen Handlungen, die zu ihren verfassungsmäßigen Kernaufgaben gehören, können sie nicht strafrechtlich verfolgt werden. Welche von Trumps Taten konkret "offiziell" waren und welche nicht, müssen im Detail zwar die Gerichte klären, aber die Entscheidung des Supreme Courts gilt als de facto Freibrief für frühere wie künftige US-Präsidenten.

Vom Spruch des Obersten Gerichtshof nicht betroffen sind Trumps Urteile in drei Zivilprozessen wegen Finanzbetrugs, sexuellen Missbrauchs und Verleumdung. In diesen Fällen wurde er zu Geldstrafen verurteilt, die sich auf die enorme Summe von mehr als eine halbe Milliarde Dollar summieren.

Ein Überblick über die wichtigsten Klagen gegen Trump – und was von ihnen übrig geblieben ist:

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