Die AfD in Thüringen wollte erst einige Journalisten von ihrer Wahlparty fernhalten. Als ein Gericht einen solchen Ausschluss verbietet, steuert die Partei um. Nun sollen gar keine Medienvertreter mehr eingelassen werden.
Die Thüringer AfD will bei ihrer Wahlparty zur Landtagswahl am morgigen Sonntag nun gar keine Journalisten zulassen. Der stellvertretende Sprecher des AfD-Landesverbands, Torben Braga, bestätigte dies am Abend auf Anfrage als Konsequenz aus einem Urteil des Landgerichts Erfurt. Zuvor hatte der MDR berichtet. Stattdessen zufolge sollen Journalisten am Sonntagabend Partei- und Fraktionsvertreter der AfD im Thüringer Landtag interviewen können, berichtete der Sender.
Das Landgericht Erfurt hatte einen Tag vor dem Wahlsonntag geurteilt, dass die AfD mehrere Journalisten, denen sie den Zutritt verweigern wollte, doch bei ihrer Wahlparty zur Thüringen-Wahl einlassen muss. Das Gericht gab klagenden Medienhäusern, die die Pressefreiheit bedroht sahen, recht. Der "Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die Tageszeitung "Taz" hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig. Die AfD hätte sich juristisch auch beim Oberlandesgericht wehren können.
Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews - häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort. Am Sonntag wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
So begründet der Richter das Urteil
Der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen begründete sein Urteil damit, dass es sich bei der Wahlparty nicht um eine Dankeschön-Veranstaltung für Wahlhelfer und Parteifreunde handle, sondern diese einen "informatorischen Charakter" habe. Dadurch, dass die AfD bereits andere Medienvertreter zur Party zugelassen habe, sei diese geöffnet worden. Somit müsse die Partei anderen Medienvertretern ebenso die Teilnahme ermöglichen. Der Anspruch darauf könne zwar bei beengten Räumlichkeiten nicht "uferlos" sein. Doch für eine faire Auswahl von Medienvertretern hätte die Partei zuvor transparent ein Akkreditierungsverfahren nach bestimmten Vorgaben kommunizieren müssen, führte der Richter weiter aus.
Braga hatte für die AfD erklärt, dass sich Stand Samstagvormittag rund 150 Medienvertreter für die Wahlparty anmelden wollten. Die Kapazitäten am bislang geheim gehaltenen Ort erlaubten aber nur insgesamt 200 Teilnehmer, 50 Medienvertreter hätten bereits eine Zusage erhalten.
Warum es eine mündliche Verhandlung gab
Das Landgericht hatte die mündliche Verhandlung angesetzt, weil die AfD gegen einen gleichlautenden Eil-Beschluss des Gerichts von vor einer Woche vorgegangen war. Der Verfassungsgerichtshof Thüringen hatte zwischenzeitlich festgestellt, dass die Partei vor dem Eil-Beschluss hätte rechtliches Gehör bekommen müssen. Dies ist nun erfolgt.
Das Landgericht entschied in einem zweiten Fall, dass ein weiterer klagender Journalist zu der Wahlparty zugelassen werden muss. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof das Landgericht gerügt, weil es der AfD in diesem Fall eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. September - also nach dem Wahltag - eingeräumt hatte. Die Entscheidung muss laut Verfassungsgerichtshof aber vor der Wahlparty erfolgen - was nun geschehen war.