Bundesjustizminister Buschmann erteilt den Plänen des Bundesinnenministeriums, geheime Hausdurchsuchungen zur Terrorabwehr zu erlauben, eine klare Abfuhr. Er stellt klar, dass der Gesetzesvorschlag unter ihm nicht verabschiedet werde.
In der Ampel-Koalition gibt es ein neues Streitthema: Bundesjustizminister Marco Buschmann erteilt den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser für erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt eine klare Absage. Insbesondere die Überlegungen zur leichteren Durchsuchung von Privatwohnungen kritisierte der FDP-Politiker in der "Bild"-Zeitung. "Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben", sagte Buschmann. "Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch."
Faesers Gesetzentwurf sieht Berichten zufolge vor, zur besseren Terrorgefahr-Abwehr, dem BKA verdeckte Durchsuchungen von Wohnungen und den heimlichen Einsatz von Spähsoftware zu erlauben. Buschmann erklärte, er werde diese Pläne stoppen.
"Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab", erklärte Buschmann. "Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben."
Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.