Die Vereinten Nationen erlauben mit einem Abkommen zu Cyberkriminalität umfassende Überwachung bei der Verfolgung einer Vielzahl von Straftaten. Die Konvention ist eine Idee Russlands und ermöglicht auch repressives Vorgehen gegen politische Gegner und Journalist*innen.
Gestern haben die Vereinten Nationen ihr erstes Abkommen zu Cyberkriminalität einstimmig angenommen. Der völkerrechtliche Vertrag schafft einen Rechtsrahmen für Strafverfolgungsbehörden, auch für den Zugriff auf persönliche Informationen. Es geht darin unter anderem um Echtzeiterfassung von Telekommunikationsverkehrsdaten und das Abfangen von Kommunikationsinhalten.
Durch das Abkommen werden die UN-Mitgliedsstaaten verpflichtet, derartige Überwachungsmaßnahmen für ein sehr breites Spektrum von Straftaten zu ermöglichen. Eine richterliche Genehmigung der Maßnahmen ist hingegen nicht vorgeschrieben.
Das Abkommen enthält weitreichende Überwachungsbefugnisse mit unzureichenden Schutzmaßnahmen und verfehlt Mindeststandards bei den Menschenrechten und beim Datenschutz, so zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen. Mehr als zwanzig, darunter Privacy International, Access Now, das International Press Institute sowie European Digital Rights als Dachorganisation vieler europäischer NGOs hatten an die Delegierten der EU-Staaten und an die Europäische Kommission appelliert, die zahlreichen Mängel des Vertrages noch zu beheben.
Selbst der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte schrieb, dass viele der Bestimmungen internationalen Menschenrechtsstandards nicht gerecht werden. Zahlreiche IT-Sicherheitsforscher*innen bemängelten, dass auch sie durch das Abkommen kriminalisiert würden.
Laut Tanja Fachathaler, Policy Advisor beim österreichischen Verein epicenter.works, erlaubt das Abkommen Staaten, im Ausland gespeicherte Daten zu Personen anzufordern. Dabei muss das zugrundeliegende Vergehen nicht in beiden Staaten verboten sein. Wenn etwa Russland Oppositionelle oder Journalisten als Extremisten verfolge und ihnen absurde Straftaten vorwerfe, könne es sich künftig bei der Anforderung von Daten aus dem Ausland auf die UN-Konvention berufen.
Das Abkommen muss im Herbst noch der Generalversammlung vorgelegt werden, wo es vermutlich verabschiedet wird. Dann müssen noch die 193 UN-Mitgliedsstaaten die Konvention ratifizieren. Die letzte bislang veröffentlichte Version des Abkommens liegt hier.
Update, 9.8.2024, 16.40 Uhr: Link zur aktuellsten Version aktualisiert.
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