Seit Jahren streitet die DFL mit der Stadt Bremen darum, wer bei sogenannten Hochrisikospielen die zusätzlichen Polizeikosten tragen muss. Nun hat das oberste Gericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagmorgen darüber entschieden, ob der Deutschen Fußball Liga (DFL) Polizeikosten für sogenannte Hochrisikospiele in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn etwa bei Derbys Krawalle von Fans befürchtet werden. Damit ist die DFL im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten gescheitert.
Das oberste Gericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der DFL nun zurückgewiesen. Damit hatte sich die DFL als Dachorganisation der 1. und 2. Bundesliga gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen an die obersten deutschen Richterinnen und Richter in Karlsruhe gewandt. (Az. 1 BvR 548/22)
DFL nennt Sicherheit bei Hochrisikospielen eine staatliche Aufgabe
Der Fall war bereits bis vor das Bundesverwaltungsgericht gegangen, wo die DFL 2019 verlor. Sie wandte sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht. Ihr Hauptargument ist, dass die öffentliche Sicherheit eine staatliche Aufgabe sei, die auch vom Staat bezahlt werden müsse. Das Urteil in Karlsruhe war mit Spannung erwartet worden, weil auch in anderen Bundesländern immer wieder über die Rückforderung von Mehrkosten bei solchen Spielen nachgedacht wird.
BVG zu Kosten für Polizei in der Bundesliga, 19.50
Als Hochrisikospiele werden Spiele bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Lagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Freie Hansestadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. Die DFL hält die Regelung für verfassungswidrig.