Unternehmerin Christina Block und ihr Ex-Mann streiten sich vor Gericht um das Sorgerecht für zwei ihrer Kinder. Nun hat sie eine schwere juristische Niederlage erlitten.
Das zuständige Familiengericht in Dänemark hat dem Ex-Mann von Christina Block das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder Theodor und Klara zugesprochen. Das berichtet das "Hamburger Abendblatt". Inzwischen hat die familienrechtliche Anwältin von Christina Block, Elisabeth Unger, der DPA den Bericht bestätitgt. Bisher hatte ihr Ex-Mann Stephan Hensel nur das vorläufige alleinige Sorgerecht, nun ist Block auch das Umgangsrecht endgültig entzogen worden. Damit bestätigt das Gericht Entscheidungen, die bereits nach der mutmaßlichen Entführung zum Jahreswechsel 2023/24 vorläufig gefällt worden waren.
Wie Unger der DPA mitteilte, erging die Entscheidung am 1. Mai. Ob und wie ihre Mandantin juristisch gegen das Urteil in Dänemark vorgehen werde, sagte sie nicht. Der Zeitung sagte die Anwältin: "Meine Mandantin, Frau Block, ist zutiefst erschüttert. Die Entscheidung des dänischen Gerichts ist blanker Hohn und sendet auch im Übrigen ein falsches Signal an die Menschen, Beschlüsse der Gerichte nicht Folge leisten zu müssen."
Das Gericht stellte laut "Abendblatt" in seinem Urteil auch fest, dass es keine "Entfremdung" der Kinder gegeben habe, sondern es der Wunsch von Klara und Theodor sei, bei ihrem Vater zu leben, was auf die Umstände im Haushalt der Mutter zurückzuführen sei.
Anwältin von Christina Block widerspricht
Dem widerspricht die Anwältin: "Anfang Januar 2024 wollte der Sohn nicht weg von seiner Mutter, klammerte sich an sie – was mehrere Personen, unter anderem Anwälte beobachteten – Monate später, während der Sohn in Obhut des Vaters war, behauptet der Sohn das komplette Gegenteil. Das ist Entfremdung par excellence! Das haben mehrere Personen und Institutionen in Deutschland zuvor bereits festgestellt."
Die mutmaßliche Entführung der Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte am 19. Februar 2024 entschieden, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. Daraufhin musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit der Bestätigung der Anwältin von Christina Block aktualisiert.
Quellen:"Hamburger Abendblatt" (Bezahlinhalt), DPA.