Birkenstock ist auch in zweiter Instanz mit einer Klage gegen Aldi gescheitert. Dabei war es um Sandalen im Sortiment des Discounters gegangen.
Birkenstock muss im Streit mit Aldi um das Design einer Sandale im Sortiment des Discounters auch in zweiter Instanz eine Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz, wie ein Gerichtssprecher sagte. Diese hatte die Klage gegen eine Sandale mit großer Schnalle abgewiesen.
Birkenstock hatte design- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Rückruf-, Vernichtungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gegen Aldi geltend gemacht. Der Schuhhersteller hatte seine Rechte durch Schuhe im Sortiment des Discounters verletzt gesehen. Das Gericht folgte dieser Bewertung allerdings nicht. Lediglich bei der Frage, wie die Kosten des Verfahrens zu verteilen sind, gab es Änderungen.