Bei der Bundestagswahl müssen Parteien mindestens fünf Prozent erreichen, um ins Parlament einzuziehen. Aber es gibt Ausnahmen von der Regel – das besagt sie genau.
An der Fünf-Prozent-Hürde könnten bei der Bundestagswahl am 23. Februar gleich drei Parteien scheitern, die den meisten Menschen bekannt sein dürften: die FDP, die Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Das jedenfalls besagten die Umfragen einige Wochen vor der Wahl. Von den sogenannten "sonstigen Parteien" wird aller Voraussicht nach keine über die magische Marke von fünf Prozent kommen.
Doch was genau besagt die Fünf-Prozent-Hürde und was ist die rechtliche Grundlage dafür? Sie ist, so erklärt es der Bundestag selbst, "eine Sperrklausel für Wahlen" zu unserer Volksvertretung, und geregelt ist sie im Bundeswahlgesetz.
Demnach "muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden".
Wenn es also am Wahlabend beispielsweise heißt, diese oder jene Partei hat nur vier Prozent bekommen, wird sie keine Angeordneten in den Bundestag schicken. Oder?
Das stimmt so nicht ganz. Frei nach dem Motto "keine Regel ohne Ausnahme" gibt es auch hierbei Besonderheiten: So sind Parteien nationaler Minderheiten von der Regel nicht betroffen – aktuell gibt es allerdings nur eine Partei, auf die das zutrifft: der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Vertretung der dänischen Minderheit in Deutschland. Gewählt werden kann sie nur in Schleswig-Holstein.
Der SSW muss als Partei einer nationalen Minderheit nur so viele Stimmen gewinnen, dass ihr nach dem Berechnungsverfahren ein Sitz zusteht, lautet die Regel. Wie das genau berechnet wird, wollen wir hier nicht erklären, aber die Größenordnung ist eine mittlere fünfstellige Zahl an Zweitstimmen, die benötigt wird.
Bei der Bundestagswahl hofft der SSW auf einen erneuten Erfolg
Bei der Bundestagswahl 2021 hatte das der SSW tatsächlich geschafft: Der SSW-Politiker Stefan Seidler sitzt seitdem als fraktionsloser Abgeordneter und deutsch-dänischer Koordinator im Parlament in Berlin. Er braucht dieses Mal gute 40.000 Stimmen, um erneut ins Parlament einzuziehen. Holt der SSW 110.000 Stimmen, hätte die Partei künftig sogar zwei Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Die Chancen dafür stehen gar nicht so schlecht, ist in der Presse hoch im Norden zu lesen.
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde in den Bundestag einzuziehen: Dazu muss sich eine Partei drei Direktmandate erkämpfen. In dem Fall ist sie dann gemäß der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses im neuen Bundestag vertreten. Auch dafür gibt es ein Beispiel: Die Linke holte 2021 zwar nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen. Dank dreier Direktmandate in Berlin und Leipzig kam sie dann aber mit 39 Abgeordneten in den Bundestag.
Eigentlich wollte die Ampel-Koalition diese Regel im Zuge der Wahlrechtsreform streichen (hier erfahren Sie mehr dazu). Denn die Neuregelung wird den Bundestag schrumpfen. Sie verleiht den Zweitstimmen mehr Gewicht. Doch diese Regel blieb – die Änderung wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Und so könnte die sogenannte Grundmandateklausel es auch bei der Bundestagswahl am 23. Februar einer Partei ermöglichen, in den Bundestag einzuziehen – obwohl sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprungen hat.
Quellen: Deutscher Bundestag, NDR, Stefan Seidler im Deutschen Bundestag, "Tagesschau.de" / mit Material von AFP und dpa