Lautstark und über Jahre streiten die öffentliche Hand und die Hohenzollern um Tausende Kunstwerke. Jetzt gibt es eine Einigung zwischen beiden Parteien. Der Nachfahre des letzten deutschen Kaisers gibt weitgehend nach.
Im Hohenzollern-Konflikt gibt es einen Durchbruch: Tausende Kunstwerke, auf die Georg Friedrich Prinz von Preußen in der Vergangenheit Ansprüche reklamierte, bleiben in den Schlossmuseen von Berlin und Brandenburg - und damit im Eigentum der öffentlichen Hand. Das berichtet der "Tagesspiegel".
In dem langjährigen Vermögensstreit haben beide Seiten hinter den Kulissen eine umfassende außergerichtliche Einigung ausgehandelt. Danach wollen der Staat und der Nachfahre der Preußenkönige "alle Streitigkeiten" beilegen und sogar eine gemeinsame "Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz" gründen.
Das geht aus einem dem "Tagesspiegel" vorliegenden Entwurf für einen "Rahmenvertrag" hervor, den der Bund, die Länder Brandenburg und Berlin, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG), das Deutsche Historische Museum und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit Georg Friedrich Prinz von Preußen abschließen wollen. Georg Friedrich Prinz von Preußen ist Familienoberhaupt der früheren Herrscherfamilie und Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II.
Etliche wertvolle Kunstschätze
Eine aktuelle Brandenburger Regierungsvorlage, die dem Tagesspiegel ebenfalls vorliegt, enthält weitere Details. Betroffen von der "Verständigung zwischen der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern über strittige Eigentumsfragen" sind demnach rund 27.000 Objekte. "Die sogenannte 19er-Liste mit Kunstwerken von herausragender Bedeutung, die zwischenzeitlich mehrfach zwischen beiden Parteien strittig war, wird der öffentlichen Hand zugeordnet", heißt es darin etwa. "Gleiches gilt für das Inventar der enteigneten Liegenschaften, das Hausarchiv sowie die Hausbibliothek."


Eines der Streitobjekte: "Die Einschiffung nach Kythera".
(Foto: picture-alliance / akg-images)
Damit wird der weitgehende Verzicht früherer Forderungen des Hauses Hohenzollern auf Rückgabe von Kunstschätzen festgeschrieben. So enthält die sogenannte 19er-Liste, nach dem Ende der Monarchie 1926 im Zuge der damaligen Vermögenseinigung zwischen dem Preußischen Staat und dem früheren Königshaus aufgestellt, besonders wertvolle Kunstschätze - etwa das berühmte Gemälde "Einschiffung nach Kythera" von Antoine Watteau, aber auch Renaissance-Pokale und wertvolle Teppiche.
Allein das betroffene Inventar aus rund 70 Schlössern, Villen und weiteren Liegenschaften, die 1945 in Eigentum oder Nutzung der Hohenzollernfamilie waren, umfasst 3000 Objekte in Museumsbeständen. Die Palette reicht über Gemälde, Möbel bis zu Geschirr. Die Hausbibliothek mit den Buchbeständen der Preußenkönige seit Friedrich dem Großen umfasst 18.000 Objekte. Auf alles hatten die Hohenzollern Ansprüche angemeldet.
Prozesse finden ein Ende
Entscheidend für die Entschädigungsansprüche für von den Sowjets nach Kriegsende enteignete Immobilien war die Frage: Haben die Vorfahren des Prinzen dem NS-Regime "erheblich Vorschub" geleistet.
Im Entwurf des Rahmenvertrages heißt es laut "Tagesspiegel" nun: "Sämtliche anhängige Anträge des Hauses Hohenzollern nach dem Vermögensgesetz und dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz gegenüber dem Land Berlin und dem Land Brandenburg werden durch dieses zurückgenommen." In Brandenburg hatte der Prinz seine Klage bereits zurückgezogen.
In dem Streit hatte es mehrfach juristische Auseinandersetzungen gegeben. Die Hohenzollern waren sowohl gegen Medien als auch gegen Wissenschaftler im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu dem Konflikt vorgegangen. Auch diese Verfahren sollen beendet worden sein.