Um zur Bundestagswahl zugelassen zu werden, müssen Parteien mehrere Hürden nehmen. Die "Identitäre Bewegung" freut sich, dass sie in diesem Jahr auf den Stimmzetteln steht - jedoch zu früh. Die Wahlleiterin hat die Bewegung jetzt ausgeschlossen, weil Formalien nicht eingehalten werden.
Die "Identitäre Bewegung" ist damit gescheitert, zur Bundestagswahl zugelassen zu werden. Am heutigen Montag und am Dienstag entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Zulassung von politischen Vereinigungen und Parteien, die nicht automatisch zur Wahl zugelassen sind. Dabei erlitt die "Identitäre Bewegung" bereits an der ersten Hürde einen Misserfolg.
Die Organisation, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, musste einen Antrag auf Zulassung stellen, der von drei Mitgliedern des Vorstands unterzeichnet sein muss. Es fehlten allerdings alle drei Unterschriften, wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand in der Sitzung des Ausschusses erklärte. Die Identitären haben nun vier Tage Zeit, sich beim Bundesverfassungsgericht zu beschweren.
Zuvor haben die Aktivisten sich bereits auf X gefreut, dass sie erstmals auf den Stimmzetteln gelistet seien. Die "Identitäre Bewegung" gab an, nicht "eine Konkurrenz für andere rechte Alternativen darstellen" zu wollen. Es sollte deshalb ohnehin "keine Beteiligung am Wahlkampf" geben, wie es im X-Beitrag hieß. Doch sie freute sich zu früh. Nun steht sie aller Voraussicht nach nicht auf den Wahlscheinen.
Direkt zur Wahl zugelassen sind nur Parteien, die seit der letzten Bundestagswahl durchgängig mit fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, muss sie sich regulär bis 97 Tage, in diesem Jahr bis 47 Tage vor dem Wahltermin bei der Bundeswahlleiterin melden und "ihre Beteiligung schriftlich anzeigen", wie es sperrig in der Verfassung formuliert wird. Anschließend müssen auch Unterschriften von Unterstützern vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass die Gruppierung für die Wahl relevant ist. So weit kam die "Identitäre Bewegung" aufgrund ihres Formfehlers allerdings nicht.