3 months ago

Rechtsstreit mit Journalistin: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Brandner auf



Weil er eine Journalistin öffentlich verunglimpft, geht die Frau juristisch gegen den AfD-Abgeordneten Brandner vor. Verhängte Ordnungsgelder können den AfD-Vize-Chef nicht aufhalten. Nun läuft ein Strafverfahren, der Bundestag macht den Weg dafür frei.

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner. Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag mit. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich.

Brandner, der einer von drei stellvertretenden AfD-Chefs ist, sagte t-online, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt. Demnach hatte Brandner eine "Spiegel"-Redakteurin auf X als "Faschistin", später als "Oberfaschistin" und "Spiegel-Faschistin" bezeichnet.

Er habe dabei lediglich von seinem "Recht auf Meinungsfreiheit" Gebrauch gemacht, sagte Brander t-online. "Um in den von mir verwendeten Begriffen auch nur ansatzweise Rechtswidriges hineininterpretieren zu wollen, fehlt mir die Fantasie." Der Begriff werde im allgemeinen Sprachgebrauch und auch in Parlamentsdebatten "inflationär in Dutzenden Varianten" verwendet, so Brandner. Die Journalistin nannte er "verbohrt und AfD-fixiert" sowie "eine linke Aktivistin".

Die Journalistin geht gegen Brandner juristisch vor - bisher mit Erfolg. Dem Bericht zufolge musste der Abgeordnete in dem Fall bereits drei Mal Ordnungsgelder zahlen, die ein Berliner Gericht verhängt hatte. Brandner hatte seine Aussagen über die Frau wiederholt. Insgesamt sollen so bereits Ordnungsgelder in Höhe von 50.000 Euro zusammengekommen sein.

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