Dazn hat 2021 und 2022 seine TV-Streaming-Gebühren drastisch erhöht. Deren AGBs jedoch sind teilweise ungültig, wie das OLG München feststellte. Was Kunden jetzt tun sollten.
Anfangs waren viele von Dazn begeistert. Viel billiger als beim alten Platzhirschen Sky konnte man dort internationalen Sport schauen. Inzwischen hat Sky wichtige TV-Rechte wie Champions League und einen Teil der Bundesliga an Dazn verloren. Und der neue Streamingriese seine Preise drastisch erhöht. Fußball im Fernsehen schauen ist teuer wie nie zuvor. Aber durfte Dazn seine Preise überhaupt so stark erhöhen?
Verbrauchschützern sind vor allem die Preiserhöhungen 2021 und 2022 ein Dorn im Auge: Im August 2021 erhöhte Dazn seinen Monatspreis von 11,99 auf 14,99 Euro – und im Jahr drauf auf 29,99. Die Kosten fürs Jahresabo stiegen 2021 von 119,99 auf 149,99 Euro – und ein Jahr später auf 274,99 Euro. Grundsätzlich gilt: Seine Preise darf ein Anbieter nur auf klarer Grundlage erhöhen. Die aber sieht der vzbv bei Dazn als nicht gegeben.
Preistreiberei leicht gemacht
"Die Nutzungsbedingungen von DAZN waren derart schwammig formuliert, dass sie dem Unternehmen zu viel Spielraum für willkürliche Preis- und Vertragsänderungen boten", sagt Jutta Gurkmann, Leiterin der Abteilung Verbraucherpolitik beim vzbv. Das aber gilt als einseitige Benachteiligung der Verbraucher, weil solch vage Klauseln genutzt werden können, um auf Kosten der Kunden Zusatzgewinne einzustreichen.
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Dieser Argumentation folgte nun das Oberlandesgericht (OLG) München – und gibt den Verbraucherschützern in weiten Teilen recht (hier das Urteil als PDF). Die AGBs, auf deren Grundlage der Streamingdienst seine Preise erhöhte, sind zum Teil rechtswidrig. Mehr noch: Das OLG ist sich so sicher, dass es die Möglichkeit zur Revision gegen das Urteil ausschloss. Allerdings legte Dazn dagegen Beschwerde ein, um das Urteil doch vorm Bundesgerichtshof anfechten zu können. Auf Nachfrage vom stern wollte Dazn das Urteil nicht weiter kommentieren.
Sammelklage gegen Dazn
Was heißt das jetzt für Dazn-Kunden?
Das Urteil steigert die Chancen erheblich, dass die Verbraucherzentralen auch Erfolg haben werden mit ihrer im April eingereichten Sammelklage gegen Dazn. Solche Klagen sind sehr verbraucherfreundlich, denn Kunden des Senders können sich mit wenig Aufwand anschließen – und erhalten im Falle eines Erfolges automatisch einen Teil der gezahlten Beiträge zurück.
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Der Sammelklage können sich alle anschließen, die zu einer der beiden Preiserhöhungen bereits einen Vertrag laufen hatten. Neukunden können dagegen nichts zurückfordern. Die Klage ist zwar eingereicht, aber noch nicht ins offizielle Klageregister eintragen. Geschädigte TV-Kunden können aber auf der Website des vzbv zur Sammelklage einen "News-Alert" abonnieren – und bekommen dann eine Mail, sobald das Klageregister eröffnet ist.
Die Teilnahme an der Klage ist eine Sache von einer halben Stunde – und praktisch ohne jedes Risiko. Im schlimmsten Fall geht man leer aus, Kosten entstehen keine.