Seit dem 1. April ist Kiffen generell für Volljährige in Deutschland legal. Es gelten jedoch Beschränkungen für Anbau und Aufbewahrung. Die Union will das Ampel-Gesetz rückgängig machen. Das wäre ganz im Sinne der Ärztekammer. Sie fordert zudem noch weitere Einschränkungen.
Die Bundesärztekammer hat die nächste Bundesregierung aufgefordert, die Teillegalisierung von Cannabis zurückzunehmen. "Die gesetzlichen Regelungen zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sind vollständig zurück zunehmen", heißt es in einem Positionspapier der Kammer zur Bundestagswahl, über das das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Die Kammer empfiehlt zudem die Einführung einer Zuckersteuer und ein Werbeverbot für gesundheitsschädigende Produkte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten.
Kinder und Jugendliche müssten wirksam vor übermäßigem Konsum zucker- und fetthaltiger Lebensmittel geschützt werden, begründet die Kammer ihre Forderung. Die Ärzteorganisation spricht sich weiter für höhere Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte aus, die Erlöse daraus sollten dann in das Gesundheitswesen fließen. Einweg-E-Zigaretten und Aromastoffe in E-Zigaretten sollten ganz verboten werden.
Für das Gesundheitswesen fordert die Kammer unter anderem eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten. Konkret wird laut RND vorgeschlagen, dass Patientinnen und Patienten immer zuerst zu ihrem "Primärarzt" gehen, der dann die Weiterbehandlung koordinieren und Überweisungen ausstellen solle. Als "Primärarzt" komme der Hausarzt oder bei chronisch Kranken auch ein entsprechender Facharzt in Frage.
Als Anreiz für die Versicherten schlägt die Ärztekammer unter anderem "attraktive Krankenkassen-Wahltarife" vor. Verlangt wird zudem, den Einfluss von Finanzinvestoren bei Arztpraxen zu begrenzen. "Die unzulässige Einflussnahme von Dritten muss durch entsprechende gesetzliche Regulierungen verhindert werden", zitiert der RND weiter aus dem Positionspapier.
Zahlreiche Einschränkungen und Auflagen
Die mittlerweile zerbrochene Ampel-Regierung hat Cannabis zum 1. April teillegalisiert: Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seitdem erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen und Auflagen. So dürfen Erwachsene über 18 Jahren in Deutschland unter anderem bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu führen. Erlaubt ist auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.
Seit 1. Juli können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafür zuerst eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Für die Cannabis-Abgabe in den Vereinen gibt es ebenfalls Vorgaben. Pro Tag sind höchstens 25 Gramm je Mitglied zulässig und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sind monatlich 30 Gramm mit maximal zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt, das ist der berauschende Wirkstoff.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das aus seinem Haus stammende Cannabis-Gesetz erst kürzlich verteidigt. Hingegen hat die Union erneut angekündigt, das Gesetz rückgängig machen zu wollen. Ein neuer Bundestag soll nach dem Ampel-Aus am 23. Februar gewählt werden.