
Eine US-Autorin erringt in einem Zivilprozess gegen den designierten US-Präsidenten einen Sieg. Wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung der Autorin E. Jean Carroll muss er Millionen Dollar Strafe zahlen. Er findet sich nicht damit ab und legt Berufung ein - ohne Erfolg.
Ein US-Bundesgericht hat ein Zivilurteil gegen den künftigen US-Präsidenten Donald Trump wegen sexuellen Missbrauchs bestätigt. Das geht aus einem veröffentlichten Gerichtsdokument hervor. Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es vergangenes Jahr als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Er wurde zu einer Entschädigung in Höhe von fünf Millionen US-Dollar verurteilt. Trump reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein.
Carroll hatte Trump 2019 öffentlich vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Demnach habe sie Trump helfen wollen, ein Geschenk für eine andere Frau auszusuchen. Sie hätten sich Dessous angesehen. Danach habe Trump sie in eine Umkleidekabine gelockt, ihren Kopf gegen die Wand gestoßen und sie vergewaltigt. Carroll sagte, sie könne sich nicht an das genaue Datum oder Jahr erinnern. Zwei von Carrolls Freunden bestätigten, sie habe ihnen damals von der Vergewaltigung erzählt, sie aber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Vergewaltigung erkannte Gericht nicht
Der Mitte der 1990er Jahre noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hat die Anschuldigung stets zurückgewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 81-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen. Die Jury wertete den Vorfall 2023 als sexuellen Missbrauch, Carrolls Vorwurf einer Vergewaltigung durch Trump sah sie nicht als belegt an.
Das Bundesgericht in New York wies den Berufungsantrag Trumps, der am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, nun zurück. Zur Begründung hieß es, dass der 78-Jährige nicht habe beweisen können, dass das Bezirksgericht bei der Urteilsfindung einen Fehler gemacht habe. Auch seien seine Rechte nicht so beeinträchtigt worden, dass ein neues Verfahren gerechtfertigt wäre.
Das Gericht wertete auch den Einsatz von Zeugenaussagen von Frauen, die Trump ebenfalls sexuelle Übergriffe vorwarfen, in dem Zivilverfahren als gerechtfertigt - ebenso wie die Nutzung einer alten Tonaufnahme, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äußerte und darüber, dass man Frauen auch an ihren Genitalien anfassen könne, wenn man es wolle und ein Star sei wie er. All das belege ein Muster seines Verhaltens.
Trump-Sprecher beklagt "Hexenjagd"
Ein Sprecher Trumps kündigte Medienberichten zufolge weitere Berufungen an und sprach von einer politischen Instrumentalisierung des Justizsystems. Trump hatte bereits 2023 verkündet, dass er den Prozess für einen Betrug und eine politisch motivierte "Hexenjagd" halte. Carrolls Anwältin teilte US-Medien zufolge mit, dass sie und Caroll sehr erfreut über die Entscheidung seien.
Carroll erklärte, sie habe sich 2017 entschlossen, ihr Schweigen zu brechen. Grund seien Berichte über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein. Damals gingen viele Frauen mit Berichten über ähnliche Erfahrungen an die Öffentlichkeit.
Im Januar dieses Jahres hatte ein Geschworenengericht Carroll in einem zweiten Verleumdungsprozess eine weitere Entschädigungszahlung in Höhe von gut 83 Millionen Dollar für Äußerungen zugesprochen, die Trump während seiner ersten Amtszeit als Präsident über sie gemacht hatte. Auch dagegen hatte Trump Berufung eingelegt, die Entscheidung steht noch aus.