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Das gab es noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik: CDU-Chef Merz hat im ersten Wahlgang bei der Kanzlerwahl keine Mehrheit erreicht. Er erhielt in geheimer Abstimmung nur 310 Stimmen - sechs weniger als benötigt.
CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 Ja-Stimmen und damit sechs weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament.
"Der Abgeordnete Friedrich Merz hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen nicht erreicht", erklärte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. "Er ist gemäß Artikel 63 Absatz zwei des Grundgesetzes zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht gewählt."
Novum in der Geschichte der Bundesrepublik
Es ist ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.
Die Fraktionen beraten nun, wie sie weiter vorgehen wollen. Merz und der SPD-Co-Vorsitzende Lars Klingbeil hatten am Montag betont, dass sie fest mit einer klaren Mehrheit der künftigen Regierungsfraktionen bei der Kanzlerwahl rechneten. Bei Sonderfraktionssitzungen am Dienstagmorgen hatten sowohl Union als SPD festgestellt, dass alle Abgeordneten anwesend sind.
Zweiter Wahlgang binnen 14 Tagen
Das Grundgesetz regelt diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen."
Innerhalb von zwei Wochen kann nun also ein zweiter Wahlgang angesetzt werden. Wenn es auch dann noch keine Kanzlermehrheit gibt, reicht in einem dritten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Abgeordneten.