3 months ago

Länder sollen sich äußern: Buschmann drückt bei Reform des Familienrechts aufs Tempo



Besonders das Familienrecht ist oft mit vielen Emotionen verbunden, es fair zu regeln nicht immer leicht. Ein Entwurf von Justizminister Buschmann soll nun die Rechte vor allem von Kindern und Unverheirateten stärken. Aber auch bei der Unterhaltspflicht soll sich etwas tun.

Mit der angekündigten Reform des Familienrechts soll es für nicht mit der Mutter verheiratete Väter einfacher werden, beim Sorgerecht berücksichtigt zu werden. Das sieht ein Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann für ein verändertes Kindschaftsrecht vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach soll ein Mann als Folge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch mit sorgeberechtigt sein, wenn nicht ein Elternteil der gemeinsamen Sorge innerhalb eines Monats - ohne Angaben von Gründen - widerspricht.

Gestärkt werden soll zudem die Rechtsposition von Kindern. Beispielsweise soll ein Kind getrennter Eltern ab dem 14. Lebensjahr eine neuerliche Entscheidung über eine bereits getroffene Sorgerechtsentscheidung beantragen können. Außerdem betont der Referentenentwurf den Anspruch des Kindes, Auskunft über seine Abstammung zu erhalten.

Buschmann wollte seine drei Entwürfe für die Reform zu Kindschaftsrecht, Unterhalt und Abstammungsrecht eigentlich schon in diesem Herbst ins Kabinett bringen. Doch innerhalb der Ampel sehen einige noch Abstimmungsbedarf. Wohl um etwas Dynamik in den Prozess zu bringen, hat das Justizministerium jetzt Vertreter der Landesjustizverwaltungen für den 25. Oktober zu einer Besprechung eingeladen. Zusammen mit der von Staatssekretärin Angelika Schlunck verschickten Einladung wurden auch die Entwürfe versandt.

Adoption auch unverheiratet

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Mit Interesse dürften die Arbeit an der geplanten Reform auch Menschen mit Adoptionswunsch verfolgen. Denn hier ist eine Liberalisierung geplant. Auch unverheiratete Paare sollen künftig gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Eine Adoption durch nur einen Erwachsenen soll laut Entwurf sowohl für Verheiratete als auch für Unverheiratete möglich sein.

Vor allem Väter dürften auch von einer Änderung profitieren, die das Justizministerium vorschlägt und über die bereits vor einigen Monaten Details bekannt geworden waren. Danach soll der mitbetreuende Elternteil in Fällen, in denen kein 50:50-Wechselmodell vereinbart ist, künftig weniger Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn er mindestens 29 Prozent der Betreuung übernimmt. Maßgeblich bei der Berechnung des Anteils soll die Anzahl der Übernachtungen sein.

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