
Kurz vor der entscheidenden Abstimmung versuchen verschiedene Politiker noch ein Veto aus Karlsruhe zu erreichen. Doch das Verfassungsgericht will die Abstimmung über die Schuldenpakete am Dienstag nicht stoppen. Es weist alle Anträge ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die von CDU/CSU, SPD und Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abgewiesen. Das teilte das Karlsruher Gericht mit.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer Folgenabwägung, wonach die Gründe für eine solche einstweilige Anordnung nicht überwiegen.
"Eine speziell gelagerte Ausnahmekonstellation, in der eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten bereits im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung angezeigt wäre, liegt nicht vor", so das Verfassunggericht. "Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach allein wegen der drohenden Schaffung von irreversiblen Folgen durch die angegriffene Maßnahme eine Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes stets geboten wäre."
Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen.
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