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Geringfügige Beschäftigung: Der Mindestlohn steigt: Was bedeutet das für Minijobs?



2025 steigt der Mindestlohn. Freuen können sich darüber vor allem Minijobber. Die geringfügige Beschäftigung hat viele Vorteile – aber auch Fallstricke.

Kellnern, putzen, Essen liefern – wer so sein Geld verdient, ist meist geringfügig beschäftigt und hat einen sogenannten Minijob. Grundlage für diese Art der Arbeit ist ein Gesetz aus dem Jahr 1977. Minijobs, wie wir sie heute kennen, gibt es seit 2003 im Zuge der Hartz-Reformen und der Agenda 2010.

Seitdem hat sich immer wieder verändert, was als "Minijob" gilt. Die größte Änderung: die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Davor waren Minijobs oft sogenannte Ein-Euro-Jobs, die heute meist Arbeitslose ausführen.

Für Menschen, die nicht in Vollzeit arbeiten können oder wollen, ist ein Minijob günstig: kaum Abgaben, Flexibilität, gleicher Arbeitsschutz wie bei einem "normalen" Job. Es gibt aber auch Kritik am Konzept. Was Sie wissen sollten, bevor Sie einen Minijob beginnen und welche Fehler und Fallstricke zu vermeiden sind:

Was ist ein Minijob überhaupt?

Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer maximal 538 Euro pro Monat verdienen kann. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6456 Euro.

Diese Beschäftigungsart zeichnet sich dadurch aus, dass der Verdienst unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, was steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile mit sich bringt.

Hier die zentralen Merkmale von Minijobs:

  • Verdienstgrenze: Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen, um als Minijobber zu gelten.
  • Steuerliche Regelung: Auf das Einkommen aus Minijobs fallen keine regulären Lohnsteuern an. Der Arbeitgeber kann jedoch pauschale Abgaben leisten, die weniger als die regulären Sozialabgaben ausmachen.
  • Sozialversicherung: Minijobber sind in der Regel nicht voll in die Sozialversicherungssysteme eingebunden. Das heißt: Sie zahlen nur reduzierte Rentenversicherungsbeiträge.
  • Flexibilität: Minijobs bieten oft flexible Arbeitszeiten und sind häufig in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Reinigung zu finden.

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Was sind die Vorteile eines Minijobs?

Unabhängig von Themen wie Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz oder Mindestlohn unterliegen auch Minijobs den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Ein häufiges Missverständnis ist, dass Minijobber und Minijobberinnen geringere Rechte hätten als Vollzeitbeschäftigte. Tatsächlich genießen sie jedoch die gleichen Arbeitsrechte wie ihre Vollzeitkollegen.

Das bedeutet konkret, dass Minijobber Anspruch haben auf:

  • Urlaub: Minijobber haben gemäß dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf bezahlten Urlaub. In der Regel stehen ihnen mindestens 20 Tage Erholungsurlaub pro Jahr zu, basierend auf einer 5-Tage-Woche.
  • Kündigungsschutz: Minijobber sind durch den allgemeinen Kündigungsschutz geschützt, was bedeutet, dass eine Kündigung nur aus bestimmten, rechtlich anerkannten Gründen erfolgen darf. Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber zudem die entsprechenden Fristen beachten.
  • Mindestlohn: Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2024 liegt dieser bei 12,41 Euro pro Stunde. Auch Minijobs sind von dieser Regelung betroffen, wodurch Minijobber für ihre geleistete Arbeit fair entlohnt werden müssen.
  • Gleichbehandlung: Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte hinsichtlich Lohn, Arbeitsbedingungen und anderen Beschäftigungsbedingungen.

Was sind die Nachteile eines Minijobs?

Vielleicht der größte Nachteil an einer geringfügigen Beschäftigung: Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass aus dieser Form der Beschäftigung keine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung abgeleitet werden können. Minijobber haben also keinen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz oder Krankengeld.

Neben dem sind weitere Nachteile eines Minijobs:

  • Prekäre Beschäftigung: Minijobs bieten meist keine langfristigen Beschäftigungsperspektiven und sind oft mit geringerer Arbeitsplatzsicherheit verbunden.
  • Befristung und Teilzeitfalle: Viele Minijobber wünschen sich eine vollwertige Anstellung, finden aber keine entsprechende Möglichkeit, was zu einer unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung führt.
  • Einkommensungleichheit: Minijobs sind oft in Branchen verbreitet, die niedrige Löhne zahlen, was zur Einkommensungleichheit beiträgt.
  • Einschränkungen bei der beruflichen Entwicklung: Da Minijobs meist in Bereichen mit wenig Aufstiegschancen angesiedelt sind, bieten sie Arbeitnehmern oft keine Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.
  • Altersarmut: Minijobs können das Risiko von Altersarmut erhöhen – insbesondere für Frauen. Diese nehmen oft Minijobs an, da sie sich um familiäre Verpflichtungen kümmern, wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Durch das niedrigere Einkommen bei einem Minijob sind die Rentenansprüche entsprechend klein.

Wann steigt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde. Am 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen. Deshalb steigt auch die Verdienstgrenze und Minijobber dürfen dann 556 Euro monatlich verdienen – ohne die Vorteile der Minijob-Anstellung zu verlieren. Gerechnet auf ein Jahr steigt der Lohn also auf 6672 Euro.

Wie viele Stunden muss man für 538 Euro arbeiten?

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass geringfügig Beschäftigte nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Das entspricht einer maximalen Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat. Bei Änderungen sollten die Arbeitsverträge rechtzeitig angepasst werden. Und auch wenn der Mindestlohn erhöht wird: Durch die Anpassung der Verdienstobergrenze bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber gleich.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Ein Minijob bezieht sich wie gesagt auf Arbeitsverhältnisse, bei denen der monatliche Verdienst bis zu 538 Euro beträgt. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem Midijob um Beschäftigungen, die ein Einkommen zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro umfassen.

Beide Arten von Beschäftigung sind steuerpflichtig, jedoch gibt es Unterschiede in der Besteuerung. Minijobs werden häufig pauschal besteuert, was bedeutet, dass der Arbeitgeber einen festen Prozentsatz des Verdienstes als Steuer abführt. Diese Regelung vereinfacht die steuerliche Behandlung und ist für Minijobber in der Regel vorteilhaft, da sie keine regulären Lohnsteuern zahlen müssen.

Im Falle von Midijobs hingegen erfolgt die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass der tatsächliche Steuersatz basierend auf dem Gesamteinkommen und den persönlichen Steuermerkmalen festgelegt wird. Midijobber haben in der Regel höhere Verdienste, was zu einer differenzierteren Berechnung der Steuerpflicht führt.

Quellen: Minijob-Zentrale, Gewerkschaft Verdi

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