Der Ski-Weltverband Fis will seine Top-Rennen künftig zentral vermarkten. Dagegen geht der Deutsche Skiverband vor - und erzielt vor einem Gericht in München nun einen ersten Erfolg.
Der Deutsche Skiverband (DSV) hat im Zwist mit dem Weltverband Fis um die künftigen Medien- und Marketingrechte einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein Fis-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht.
Die Fis hatte am 26. April beschlossen, dass Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr - wie seit vielen Jahren üblich - von den nationalen Verbänden, sondern in Zukunft zentral über den Weltverband vermarktet werden. Dies stelle eine "unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar", hieß es vom Gericht. Dieses stellte zudem fest, dass die Fis "ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands" ausnutze.
DSV hat Recht auf einstweiligen Rechtsschutz
Der Fis-Beschluss stelle eine "Wettbewerbsbehinderung" dar, weil die nationalen Verbände gezwungen würden, zur weiteren Austragung von Wettkämpfen eine Vereinbarung mit der Fis einzugehen.
Der Argumentation der Fis, dass europäisches Kartellrecht in dem Fall nicht anwendbar sei und auch das Münchner Gericht nicht zuständig sei, folgte die 37. Zivilkammer nicht. Der DSV habe ein Recht auf einstweiligen Rechtsschutz, weil die Fis nach ihrem Beschluss aus dem April bereits die relevanten Medienrechte an eine Drittfirma vergeben habe.
Verbände: Zentralvermarktung nur unter anderen Voraussetzungen
Neben dem DSV geht auch der Österreichische Skiverband gegen die Fis vor. Dabei sind die Nationalverbände nicht grundsätzlich gegen eine Zentralvermarktung - im Gegenteil: Auch sie halten so einen Schritt für sinnvoll. Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der Fis unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch. Sie fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden. Bislang wurden sie von der Fis nicht überzeugt, dass ihnen die Regeländerung zum Vorteil gereicht.