Die Discount-Supermarktkette Lidl muss ihre Dubai-Schokolade nicht aus den Regalen räumen - das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Kann nun auch Aldi auf einen ähnlichen Gerichtsbeschluss hoffen?
Die Dubai-Schokolade von Lidl darf vorerst im Sortiment bleiben - obwohl sie nicht aus Dubai kommt. Das Landgericht Frankfurt zog einen entsprechenden Unterlassungsantrag gegen das Unternehmen zurück, der darauf abgezielt hatte, dem Discounter den Verkauf des Produktes zu untersagen. Der Beschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte die Lebensmittel Zeitung darüber berichtet.
Schokoladen-Importeur hat geklagt
Lidl hatte seit Ende vergangenen Jahres "Dubai Schokolade" der Eigenmarke Deluxe in zwei Varianten angeboten - Vollmilch und Zartbitter. Geklagt hatte dagegen der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft.
Wenn Dubai-Schokolade draufsteht, müsse sie auch von dort kommen, moniert der Unternehmer. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden könnten.
Richter sieht keine Irreführung
Die Frankfurter Richter sahen das jedoch anders. Der Gebrauch des Zusatzes "Dubai" habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, schreiben sie in ihrem Beschluss. Kunden würden bei der Lidl-Schokolade nicht zwingend davon ausgehen, dass die Einzelbestandteile aus Dubai stammten oder das Gesamtprodukt dort hergestellt worden sei.
Die Richter argumentieren dabei auch mit der Aufmachung der Schokolade und der angegebenen Herkunftsbezeichnung: "mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU".
Rechtliche Schritte auch gegen Aldi Süd
In ihrer Begründung gehen die Frankfurter Richter überdies auf den ähnlichen Fall von Aldi Süd ein. Denn der Süßwarenimporteur Wilmers war zuletzt auch gegen diesen Discounter vorgegangen, der seine "Dubai Chocolate in der Türkei produzieren ließ - was auf der Rückseite der Tafeln angegeben war. Das Landgericht Köln hatte dem Unternehmen daraufhin per einstweiliger Verfügung untersagt, seine Dubai-Schokolade weiterhin anzubieten.
Ein Produkt dürfe in Deutschland nur dann als "Dubai-Schokolade" oder ähnlich bezeichnet werden, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, so die Kölner Richter.
Dubai-Schokolade ist nicht gleich Dubai-Schokolade
Ihre Kollegen in Frankfurt betonten nun aber, dass man dieser Begründung nicht gänzlich folgen könne. Das Landgericht Köln habe in seiner Entscheidung die Bezeichnung "Dubai Chocolate" ausreichen lassen. Dem folge die Kammer "nicht in dieser Allgemeinheit", heißt es im Beschluss.
Darin verweisen die Frankfurter Richter explizit auf Unterschiede zwischen den Produkten der beiden Discounter hin. So trage die Lidl-Schokolade eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift. Anders als bei Aldi Süd fehlten Gestaltungsmerkmale, die auf eine Herkunft auf Dubai hindeuteten. Die Lidl-Werbung weise zudem auf eine "Qualitäts-Eigenmarke" hin. Dies wirke dem Eindruck entgegen, das Produkt stamme aus Dubai.
Widerspruch gegen Verkaufsverbot
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist bislang nicht rechtskräftig. Süßwarenimporteur Wilmers kann dagegen noch Beschwerde einlegen. Dies werde noch geprüft, sagte er auf Nachfrage.
Unterdessen wehrt sich Aldi Süd juristisch gegen das verhängte Verkaufsverbot für seine Dubai-Schokolade. Der Discounter hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt, wie eine Sprecherin auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Das Lidl-Verfahren wollte sie allerdings nicht kommentieren. Es gebe keinen Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln.