Die Arbeitsbelastung in den Landtagen ist überdurchschnittlich, die Bezahlung aber auch. Das verdienen die Abgeordneten von Sachsen und Thüringen.
Sie sollen in den nächsten fünf Jahren über das Schicksal der Menschen in Sachsen und Thüringen bestimmen. Die insgesamt mehr als 200 Abgeordneten im Dresdner beziehungsweise Erfurter Landtag haben eine Tätigkeit mit großer Verantwortung für ihre Länder – und werden entsprechend bezahlt. Wie hoch ihre Einkünfte aus der politischen Arbeit sind, legen die Abgeordnetengesetze der Bundesländer fest.
Das verdienen Landtagsabgeordnete in Sachsen
In Sachsen liegt die monatliche Entschädigung demnach bei 6954,09 Euro im Monat. Die Höhe orientiere sich an der Besoldung einer Richterin oder eines Richters im Freistaat, so die Landtagsverwaltung. Fraktionsvorsitzende sowie Präsident oder Präsidentin des Landtags erhalten den doppelten Betrag. Die Entschädigung solle "eine ausreichende und der Bedeutung des Amtes angemessene Existenzgrundlage" ermöglichen. "Damit wird sichergestellt, dass die Möglichkeit, sich in der Volksvertretung zu engagieren, allen Bürgern offensteht und nicht vom beruflichen Einkommen oder den privaten Vermögensverhältnissen abhängig ist." Das Einkommen muss versteuert werden.
Zusätzlich erhalten die Volksvertreterinnen und -vertreter eine Kostenpauschale, zum Beispiel für die Fahrten im Wahlkreis, die Unterhaltung eines Büros oder einen Zweitwohnsitz am Parlamentssitz Dresden. Diese beträgt – je nach Entfernung des Wohnortes von der Landeshauptstadt – 3940,65 bis 5152,41 Euro. Sie wird gekürzt, wenn Abgeordnete nicht an Sitzungen teilnehmen. Außerdem werden den Abgeordneten Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern bis zu einer Höhe von insgesamt 8356,58 Euro monatlich erstattet. Obendrein dürfen die Parlamentarier und Parlamentarierinnen die Bahn im Freistaat kostenlos nutzen. Nebentätigkeiten sind erlaubt, müssen aber angemeldet werden und unterliegen bestimmten Regeln.
Das verdienen Landtagsabgeordnete in Thüringen
Die Abgeordneten in Thüringen erhalten eine etwas höhere Entschädigung als ihre Kolleginnen und Kollegen in Sachsen. Hier liegt der Betrag bei 7013,04 Euro. Die Kostenpauschale beträgt zwischen 2402,51 Euro und 3353,53 Euro, ebenfalls abhängig von der Entfernung des Wohnortes zur Landeshauptstadt. Außerdem können sich die Abgeordneten die Aufwendungen für ihre Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter erstatten lassen – und zwar bis zu einer Höhe von rund 4600 Euro pro Person. Auch in Thüringen dürfen die Volksvertreterinnen und -vertreter kostenlos mit der Bahn fahren und Nebentätigkeiten ausüben.
Darüber hinaus gibt es in beiden Ländern zahlreiche Regelungen zu einem Übergangsgeld und zur Altersversorgung.
Die Diäten in Sachsen und Thüringen bewegen sich in dem Bereich der meisten übrigen Bundesländer. Auffallend gering sind die Entschädigungen in Hamburg: Hier erhalten die Abgeordneten rund 4000 Euro, die Bürgerschaft dort gilt jedoch – wie auch das Parlament in Bremen – als sogenanntes Feierabendparlament. Die Abgeordneten üben oft noch einen herkömmlichen Beruf aus.
Im Deutschen Bundestag erhalten die Mitglieder übrigens monatlich 11.227,20 Euro zuzüglich Übernahme der Amtsausstattung und einer Kostenpauschale; im Europäischen Parlament gibt es 10.377,43 Euro brutto.
Die Schattenseiten der parlamentarischen Arbeit dürften jedoch überall gleich sein: enorme Arbeitszeiten, aufreibende Diskussionen und mitunter sogar Anfeindungen oder Bedrohungen.
Quellen: Sächsischer Landtag, Abgeordnetengesetz des Freistaates Sachsen, Thüringer Abgeordnetengesetz, Deutscher Bundestag, Europäisches Parlament